Corporate Compliance

Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns

(Code of Conduct)

Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. 

Vorbemerkung

Diehl führt seine Geschäfte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und behördlichen Regeln der Länder, in denen die Mitarbeiter tätig sind sowie nach den hier skizzierten Grundsätzen, die von allen Mitarbeitern auf allen hierarchischen Ebenen sowie den Organen ausnahmslos einzuhalten sind. Unfaire oder gar illegale Praktiken sind mit unserem Verhaltenskodex nicht vereinbar. Insbesondere alle Arten von Bestechung und Korruption sind untersagt.

Deshalb legen wir auf ein Arbeitsumfeld Wert, in dem die Mitarbeiter Compliance Themen offen ansprechen und sowohl mit ihren Vorgesetzten als auch mit der Compliance Organisation erörtern. Unser Ziel ist, dass alle Mitarbeiter im Arbeitsalltag durch eine nachhaltige Kommunikation für Compliance sensibilisiert werden.
 
Der Vorstand

 

1. Einhaltung der Gesetze

Diehl hält alle für sein Geschäft geltenden Gesetze und Vorschriften ein, einschließlich der lokalen Gesetze und Vorschriften aller Länder außerhalb Deutschlands, in denen Geschäfte getätigt oder Dienstleistungen erbracht werden.

2. Bestechungs- und Korruptionsverbot 

2.1 Antikorruptionsgesetze

Diehl hält sich an die Antikorruptionsgesetze, -Richtlinien und -Vorschriften, die für die Geschäftstätigkeit in den Ländern gelten, in denen Diehl geschäftlich tätig ist, unabhängig von den örtlichen Gepflogenheiten. Dies schließt auch die Einhaltung von Antikorruptionsgesetzen mit extraterritorialer Anwendung ein.

Diehl untersagt jede Art von Bestechung und Korruption. Kein Mitarbeiter darf Bestechungsgelder anbieten, gewähren oder selbst annehmen. Bestechung ist eine Straftat, und zwar sowohl die Bestechung im geschäftlichen Verkehr als auch die Bestechung eines Amtsträgers bzw. die Vorteilsgewährung und Facilitation Payments. Insbesondere ist allen Mitarbeitern das direkte oder indirekte Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Annehmen unangemessener materieller oder sonstiger Vorteile zum Zweck der Auftragsgewinnung sowie zur Erlangung unrechtmäßiger Vergünstigungen untersagt (Korruption).

Diehl führt eine angemessene Due-Diligence-Prüfung durch, um Bestechung und Korruption bei allen geschäftlichen Vereinbarungen zu verhindern und aufzudecken, einschließlich Partnerschaften, der Beauftragung von Auftragnehmern und Subunternehmern, Joint Ventures, Offset-Vereinbarungen und der Beauftragung von Dritten, wie z.B. Vermittlern, Handelsvertretern oder Beratern.

2.2 Unerlaubte Zahlungen

Diehl bietet keine illegalen Zahlungen an und stimmt auch nicht zu, illegale Zahlungen von Kunden, Lieferanten, deren Agenten, Vertretern oder anderen zu erhalten. Diehl verbietet seinen Mitarbeitern die Annahme, Zahlung und/oder das Versprechen von Geldbeträgen oder Wertgegenständen, direkt oder indirekt, mit der Absicht, unzulässigen Einfluss auszuüben oder unzulässige Vorteile zu erlangen. Dieses Verbot gilt auch an Standorten, an denen solche Aktivitäten möglicherweise nicht gegen das lokale Recht verstoßen.

Diehl bietet keine unzulässigen Zahlungen von Geld oder Wertgegenständen an Amtsträger, Regierungsbeamte, politische Parteien, Kandidaten für öffentliche Ämter oder andere Personen an, verspricht, leistet oder akzeptiert sie nicht. Dies schließt ein Verbot so genannter "Beschleunigungs-" oder "Schmiergeld"-Zahlungen ein, die dazu bestimmt sind, die Durchführung einer routinemäßigen staatlichen Handlung, wie z. B. die Erlangung eines Visums oder einer Zollabfertigung, zu beschleunigen oder zu sichern, es sei denn, es gibt eine formale gesetzliche Gebührenordnung für solche Beschleunigungsdienste gegen Quittung. Zahlungen für die persönliche Sicherheit sind zulässig, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit besteht.

2.3 Geschäftsbeziehungen

Beziehungen zwischen Unternehmen sowie Mitarbeitern und deren Geschäftspartnern – z.B. mit Lieferanten und Kunden sowie mit staatlichen Stellen und deren Mitarbeitern etc. – müssen von Transparenz gekennzeichnet sein, insbesondere im Einkauf und Vertrieb. Dies gilt auch für Beziehungen mit ehemaligen Mitarbeitern und insbesondere auch Angehörigen von Mitarbeitern, die den Konzern direkt oder indirekt mit Waren oder Dienstleistungen beliefern.

Mitarbeiter, die in Vertragsverhandlungen mit Behörden involviert sind, müssen die für das jeweilige Land gültigen Richtlinien für den Angebotsprozess kennen und dürfen nicht gegen sie verstoßen.

Diehl bewirbt sich mit fairen und legalen Mitteln um Aufträge und führt Vertragsverhandlungen unter Einhaltung aller Rechtsvorschriften.

2.4 Betrug und Täuschung

Diehl versucht nicht, sich durch betrügerische Handlungen, Täuschung, falsche Behauptungen oder durch die Erlaubnis, dass eine andere Person, die Diehl vertritt, dies tut, einen Vorteil irgendeiner Art zu verschaffen. Dies schließt Betrug oder Diebstahl und jede Art der Veruntreuung von Eigentum oder Informationen ein.

2.5 Wettbewerb und Kartellrecht

Diehl trifft keine formellen oder informellen wettbewerbswidrigen Absprachen, die z.B. Preise festlegen, Angebote manipulieren, das Angebot begrenzen oder Märkte aufteilen/kontrollieren. Diehl tauscht keine aktuellen, vergangenen oder zukünftigen Preisinformationen mit Wettbewerbern aus. Diehl beteiligt sich nicht an einem Kartell oder an Aktivitäten, die den Wettbewerb unrechtmäßig einschränken oder beeinträchtigen würden.

2.6 Geschenke / Geschäftliche Höflichkeiten

Diehl konkurriert über die Vorzüge seiner Produkte und Dienstleistungen. Diehl nutzt den Austausch von geschäftlichen Höflichkeiten nicht, um sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. In jeder Geschäftsbeziehung stellt Diehl sicher, dass das Anbieten oder Annehmen von Geschenken oder geschäftlichen Höflichkeiten nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist und dass dieser Austausch nicht gegen die Regeln und Standards der Organisation des Empfängers verstößt und mit angemessenen Marktgepflogenheiten und -praktiken vereinbar ist. Es werden keine Bargeldgeschenke oder Bargeldäquivalente angeboten oder angenommen.

Die Annahme oder Gewährung von Geschenken oder anderen Vorteilen ist nur nach Genehmigung durch den entsprechenden Vorgesetzten und / oder den Corporate Compliance Officer (CCO) zulässig und nur unter der Maßgabe, dass die Geschenke oder Vorteile nicht gegen Gesetze oder Richtlinien verstoßen, sich in angemessenem Rahmen halten und nicht darauf abzielen, Entscheidungen in unredlicher Weise zu beeinflussen. Die Beurteilung der Frage, ob Geschenke oder Einladungen angemessen sind, bestimmt sich nach der üblichen Geschäftspraxis; dabei sind evtl. auch länderspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit ist zu vermeiden.

2.7 Interessenkonflikt

Diehl vermeidet alle Interessenkonflikte oder Situationen, die den Anschein eines potenziellen Interessenkonflikts erwecken. Diehl wird alle betroffenen Parteien unverzüglich benachrichtigen, wenn ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt auftritt. Dies beinhaltet einen Konflikt zwischen den Interessen von Diehl und / oder seinen Geschäftspartnern und persönlichen Interessen oder denen von nahen Verwandten, Freunden oder Bekannten.

3. Globale Handelscompliance 

3.1 Import

Diehl sorgt dafür, dass seine Geschäftspraktiken in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften für den Import von Teilen, Komponenten, technischen Daten und Dienstleistungen stehen.

3.2 Export und Sanktionen

Diehl sorgt dafür, dass seine Geschäftspraktiken mit allen anwendbaren Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften übereinstimmen, einschließlich Wirtschaftssanktionen und Embargos, die den Export und Transfer von Teilen, Komponenten und technischen Daten und Dienstleistungen regeln. Diehl stellt wahrheitsgemäße und korrekte Informationen zur Verfügung und holt, falls erforderlich, Exportlizenzen und/oder Genehmigungen ein.

3.3 Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien

Diehl hält sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die direkte und indirekte Beschaffung von kritischen Materialien und Konfliktmineralien (d.h., wenn diese in gekaufte Produkte integriert sind). Zu diesen Materialien gehören "Konfliktmineralien" (Zinn, Wolfram, Tantal und Gold), Seltene Erden, sowie andere Mineralien oder Metalle (z.B. Bauxit, Kobalt, Titan, Lithium). Diehl hat eine Richtlinie und ein Managementsystem eingeführt, um in angemessener Weise sicherzustellen, dass die "Konfliktmineralien" sowie kritische Materialien, die in den von Diehl gelieferten Produkten enthalten sein können, auf verantwortungsvolle Weise beschafft werden (d. h. mit begrenzten Auswirkungen auf die Umwelt und ohne Beeinträchtigung der Menschenrechte).

Diehl unterstützt Bemühungen, die Verwendung von Konfliktmineralien zu unterbinden, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Diehl führt eine Due-Diligence-Prüfung durch und stellt auf Anfrage unterstützende Daten zu seinen Quellen und der Lieferkette für diese Mineralien zur Verfügung und weist auf mögliche Zweifel hinsichtlich der Herkunft und / oder der Produktionsmittel hin.

Für den Fall, dass die Lieferkette des gelieferten Materials "unbestimmbar" oder anderweitig unbekannt ist, erwirkt Diehl entweder die entsprechenden Zertifizierungen oder schließt diese Quelle der Mineralien aus.

3.4 Gefälschte Teile

Diehl entwickelt, implementiert und pflegt effektive Methoden und Prozesse, die für seine Produkte geeignet sind, um das Risiko der Lieferung gefälschter Teile und Materialien zu minimieren. Es gibt wirksame Prozesse, um gefälschte Teile und Materialien zu erkennen, zu melden und unter Quarantäne zu stellen und um zu verhindern, dass solche Teile wieder in die Lieferkette gelangen. Wenn gefälschte Teile und/oder Materialien entdeckt oder vermutet werden, benachrichtigt Diehl unverzüglich die Empfänger solcher gefälschten Teile und/oder Materialien.

3.5 Produktsicherheit und Qualität

Diehl hält alle Gesetze und Vorschriften zur Produktsicherheit und -qualität ein und liefert gleichzeitig Produkte und/oder Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Produktsicherheits- und Qualitätsstandards.

Diehl verfügt über Qualitätssicherungsprozesse, um etwaige Mängel zu erkennen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

3.6 Geldwäscheprävention

Diehl hält die rechtlichen Vorschriften zur Geldwäscheprävention ein.

4. Korrekte Aufzeichnungen führen

Diehl verfügt über angemessene Kontrollen, um Geschäftsunterlagen korrekt und sicher zu erstellen, aufzubewahren und zu pflegen, und verändert keinen Eintrag, um die zugrundeliegende Transaktion zu verschleiern oder falsch darzustellen. Alle Aufzeichnungen, unabhängig von ihrem Format, die als Beweis für eine geschäftliche Transaktion erstellt oder erhalten werden, stellen die Transaktion oder das Ereignis, das dokumentiert wird, vollständig und korrekt dar. Aufzeichnungen werden gemäß den geltenden Aufbewahrungsanforderungen aufbewahrt.

5. Schutz von Informationen

5.1 Schutz sensibler, vertraulicher und anderer zu schützender Informationen

Diehl sorgt dafür, dass alle sensiblen, vertraulichen und andere zu schützenden Informationen angemessen geschützt werden.

Diehl hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten und Informationen die geltenden Datenschutzgesetze ein.

Diehl verwendet die Informationen nicht für andere Zwecke (z.B. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und ähnliches) als für den Geschäftszweck, für den sie zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung des Eigentümers der Informationen vor.

Diehl schützt die sensiblen, vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen anderer, einschließlich personenbezogener Daten/Informationen, vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung, Verwendung, Veränderung und Offenlegung durch angemessene physische und elektronische Sicherheitsverfahren, einschließlich der Minderung neu entstehender Risiken für Informationssysteme durch die Implementierung geeigneter IT-Cybersicherheitsprogramme.

Diehl meldet jede vermutete oder tatsächliche Datenschutzverletzung oder jeden Sicherheitsvorfall, sobald Diehl davon Kenntnis erlangt, an denjenigen, mit dem Geschäfte gemacht werden, wenn die Datenschutzverletzung/der Sicherheitsvorfall die Geschäftsbeziehung betrifft.

5.2 Schutz geistigen Eigentums

Ein bedeutender Vermögenswert von Diehl ist sein geistiges Eigentum. Dazu zählen Patente, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte und Urheberrechte. Es ist Konzernpolitik von Diehl, sämtliche Rechte an wirtschaftlich bedeutsamem geistigem Eigentum zu begründen, in verantwortungsvoller Weise zu nutzen, zu erhalten, zu schützen und zu verteidigen.

Diehl hält sich an alle anwendbaren Gesetze zur Geltendmachung von Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich des Schutzes vor Offenlegung. Des Weiteren respektiert Diehl das geistige Eigentum anderer natürlicher und juristischer Personen und nutzt die entsprechenden Informationen, Computerprogramme oder Verfahren ausschließlich gemäß den jeweiligen Lizenzvereinbarungen beziehungsweise im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

5.3 Insiderhandel

Diehl und seine Mitarbeiter verwenden keine wesentlichen oder nicht öffentlich bekannt gegebenen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung erhalten haben, als Grundlage für den Handel mit Aktien oder Wertpapieren eines Unternehmens oder um anderen den Handel damit zu ermöglichen.

6. Zahlung der Steuern

Diehl sorgt dafür, dass alle geltenden Steuergesetze und -vorschriften in den Ländern, in denen Diehl tätig ist, eingehalten werden und Diehl ist gegenüber den Steuerbehörden offen und transparent. Unter keinen Umständen beteiligt sich Diehl an vorsätzlicher illegaler Steuerhinterziehung oder erleichtert eine solche Hinterziehung im Auftrag anderer.

Daher führt Diehl wirksame Kontrollen ein, um das Risiko der Steuerhinterziehung oder deren Erleichterung zu minimieren, und bietet entsprechende Schulungen, Unterstützung und Whistleblowing-Verfahren an, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter diese verstehen und effektiv umsetzen und etwaige Bedenken melden können.

7. Rechtzeitige Bezahlung von Lieferanten

Diehl verhält sich in seinem Zahlungsverhalten fair und angemessen und zahlt unbestrittene und gültige Rechnungen pünktlich gemäß den vereinbarten vertraglichen Zahlungsbedingungen.

8. Management von Risiken

Diehl betreibt aktives Risikomanagement im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und wälzt Risiken nicht unangemessen auf Subunternehmer oder Dritte ab. Diehl teilt Informationen über Risiken, um sicherzustellen, dass Risiken gemindert werden können.

9. Menschenrechte

Basierend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) und den vier Grundprinzipien der ILO-Kernarbeitsnormen führt Diehl seine Geschäfte und Tätigkeiten in einer Weise durch, die die Menschenrechte respektiert, indem Diehl seine eigenen Mitarbeiter und die Mitarbeiter seiner Zulieferer mit Würde behandelt und faire Beschäftigungspraktiken fördert. Dazu gehören faire und wettbewerbsfähige Löhne, das Verbot von Belästigung, Mobbing und Diskriminierung, das Verbot von Kinder-, Zwangs-, Schuldknecht- oder Leibeigenen-Arbeit und das Verbot von Menschenhandel zu irgendeinem Zweck.

Diehl identifiziert Risiken und tatsächliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen und informiert hierüber die verantwortlichen Personen und die Geschäftsführung im Rahmen des internen Risikomanagements. Diehl ergreift geeignete Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, vorzubeugen, zu reduzieren und sicherzustellen, dass seine Aktivitäten nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen und um alle negativen Auswirkungen zu beheben, die direkt durch seine Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen verursacht oder mitverursacht werden.

9.1 Kinderarbeit

Diehl sorgt dafür, dass bei der Ausführung von Arbeiten keine illegale Kinderarbeit i.S.d. Nr. 138 und 182 des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingesetzt wird. Der Begriff "Kind" bezieht sich auf jede Person, deren Alter unter dem gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung am Ort der Arbeitsausübung und/oder dem von der ILO festgelegten Mindestarbeitsalter liegt, je nachdem, welches höher ist.

Alle Arbeitnehmer unter 18 Jahren sind vor der Verrichtung von Arbeiten geschützt, die wahrscheinlich gefährlich sind oder die ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen, geistigen, sozialen, spirituellen oder moralischen Entwicklung schaden können.

9.2 Moderne Sklaverei einschließlich Menschenhandel, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Arbeitsverpflichtung

Diehl verhindert jegliche Beteiligung an allen Formen der modernen Sklaverei, einschließlich Menschenhandel, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Arbeitsverpflichtung. Jede Arbeit ist seitens des Mitarbeiters freiwillig.

Diehl händigt allen Mitarbeitern einen schriftlichen Vertrag in einer ihnen verständlichen Sprache aus, in dem ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und andere Arbeits-und Beschäftigungsbedingungen klar festgelegt sind. Diehl behält keine Form der Mitarbeiteridentifikation (Reisepässe oder Arbeitserlaubnisse) ein und vernichtet oder verweigert den Zugang zu solchen Dokumenten als Bedingung für die Beschäftigung auch nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Diehl verlangt von seinen Mitarbeitern weder direkt noch indirekt Gebühren, Einstellungskosten oder Kautionen als Vorbedingung für die Arbeit.

Diehl respektiert das Recht der Arbeitnehmer, ihr Arbeitsverhältnis nach angemessener Kündigungsfrist zu beenden und das gesamte geschuldete Gehalt zu erhalten. Diehl respektiert das Recht der Arbeitnehmer, den Arbeitsplatz nach ihrer Schicht zu verlassen (siehe auch Lohn, Sozialleistungen und Arbeitszeiten).

9.3 Diversität und Inklusion

Diehl fördert ein vielfältiges und integratives Arbeitsumfeld, in dem die Mitarbeiter mit Respekt und Fairness behandelt werden.

Diehl bietet Mitarbeitern und Bewerbern für eine Anstellung gleiche Chancen ohne Diskriminierung und hält alle Gesetze und Vorschriften zur Nichtdiskriminierung ein.

Diehl sorgt dafür, dass die Beschäftigung, einschließlich Einstellung, Bezahlung, Leistungen, Beförderung, Kündigung und Ruhestand, auf Fähigkeiten und nicht auf persönlichen Eigenschaften basiert.

9.4 Belästigung und Mobbing

Diehl sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter ein Arbeitsumfeld vorfinden, das frei von physischer, psychischer, sexueller und verbaler Belästigung, Einschüchterung oder anderem missbräuchlichen Verhalten ist.

9.5 Lohn, Sozialleistungen und Arbeitszeiten

Diehl zahlt seinen Mitarbeitern mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung und erbringt alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Zusätzlich zur Bezahlung der regulären Arbeitszeit werden die Arbeitnehmer für Überstunden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag bezahlt oder in Ländern, in denen solche Gesetze nicht existieren, mindestens in Höhe ihres regulären Stundensatzes. Diehl lässt weder Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme zu noch sonstige Abzüge, die nicht durch nationale Gesetze vorgesehen sind.

Diehl gewährt den Mitarbeitern geregelte Arbeitszeiten, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und Jahresurlaub.

9.6 Gesundheit und Sicherheit

Diehl achtet die nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes und richtet ein angemessenes Sicherheitsmanagementsystem ein, das Richtlinien umfasst, die darauf abzielen, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Besuchern und anderen Personen, die von seinen Aktivitäten betroffen sein können, zu schützen, mit dem Bestreben, Todesfälle, arbeitsbedingte Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und die Exposition gegenüber Sicherheitsgefahren zu begrenzen.

Diehl unternimmt angemessene Schritte, um eine hygienische Arbeitsumgebung zu schaffen und sorgt dafür, dass die Leistung und Sicherheit der Mitarbeiter nicht durch Alkohol, Medikamente, legale und illegale Drogen beeinträchtigt wird.

9.7 Sozialer Dialog und Vereinigungsfreiheit

Diehl respektiert die Rechte der Arbeitnehmer, sich frei zu vereinigen und offen mit dem Management über die Arbeitsbedingungen zu kommunizieren, ohne Angst vor Belästigung, Einschüchterung, Strafe, Einmischung oder Repressalien.

Diehl respektiert alle Rechte von Arbeitnehmern auf Ausübung der gesetzlichen Rechte auf Vereinigungsfreiheit, einschließlich des Beitritts oder Nichtbeitritts zu einer Vereinigung ihrer Wahl innerhalb des entsprechenden nationalen Rechtsrahmens.

Diehl erkennt an, dass sich Gewerkschaften frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigtenortes betätigen dürfen; dies umfasst das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

9.8 Disziplinar- und Beschwerdemechanismus

Diehl verfügt über ein Verfahren für Mitarbeiter, um Bedenken bezüglich der Arbeit, des Verhaltens oder der Abwesenheit von Mitarbeitern anzusprechen.

Diehl verfügt über einen Beschwerdemechanismus für Mitarbeiter, um ein Problem oder Anliegen am Arbeitsplatz anzusprechen oder eine disziplinarische Entscheidung anzufechten.

Vorstehende Verfahren entsprechen den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

10. Eigentum

Diehl erkennt das Eigentum Dritter an und lehnt widerrechtliche Zwangsräumungen und den widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert, ab.

11. Umwelt

Diehl ist ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt sowie natürlichen Ressourcen wichtig. Daher strebt Diehl bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit danach, die Umweltverträglichkeit seiner Standorte, Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu verbessern und managt die Umweltrisiken in seinen Betrieben, Produkten und der Lieferkette aktiv.

Diehl verfügt an seinen Standorten über ein angemessenes Umweltmanagementsystem, welches Richtlinien und Verfahren umfasst, die darauf abzielen, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen sowie sonstigen bindenden Verpflichtungen sicherzustellen, um die Umweltleistung zu erhöhen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Dabei zielt Diehl auf eine kontinuierliche Verbrauchsreduktion von Energie, Wasser und natürlichen Ressourcen und stellt einen gesetzeskonformen Umgang mit Abfällen, Abwässern und Gefahrstoffen sicher. Diehl minimiert gefährliche Abfälle, versendet Waren in einer angemessenen Umverpackung und fördert wiederverwendbare / recycelte Verpackungsmaterialien und steuert seine Luftemissionen verantwortungsvoll.

Diehl integriert darüber hinaus Umweltaspekte in die eigene Produktentwicklung und Dienstleistung. Diehl setzt auf umweltverträgliche, fortschrittliche und effiziente Technologien und implementiert diese über den gesamten Lebenszyklus seiner Produkte.

12. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Diehl erstellt und veröffentlicht Nachhaltigkeitsberichte im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen.

13. Ethik-Programm

13.1 Richtlinien und Verhaltenskodex

Diehl implementiert und befolgt diesen Verhaltenskodex und betreibt ein wirksames Compliance Programm und fordert von seinen Mitarbeitern, ethische, werteorientierte Entscheidungen im Geschäftsverkehr zu treffen.

Vorgesetzte und Führungskräfte haben eine besondere Vorbildfunktion und sorgen dafür, dass ihre Mitarbeiter mit dem Inhalt dieses Verhaltenskodex vertraut sind. Die Führungskräfte implementieren in ihrem Bereich präventive Maßnahmen, um Verstößen vorzubeugen. Alle Mitarbeiter aller hierarchischen Ebenen sowie die Organe sind für die Einhaltung dieses Verhaltenskodex selbst verantwortlich. Verstöße können unbeschadet weitergehender zivil- oder strafrechtlicher Konsequenzen mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden.

13.2 Compliance Schulungen

Regelmäßig werden in allen Ländern, in denen der Diehl-Konzern tätig ist, für Mitarbeiter aller hierarchischen Ebenen Compliance Schulungen (Präsenzveranstaltungen und E-Learning) über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex durchgeführt.

13.3 Hilfe und Beratung

Zur Verankerung von Compliance im Diehl-Konzern und zur Durchsetzung dieses Verhaltenskodex haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Compliance Organisation ins Leben gerufen. Diese Compliance Organisation des Konzerns wird von dem Corporate Compliance Officer (CCO) geleitet, der in allen einschlägigen Angelegenheiten befragt werden kann.

Zur regelmäßigen Überprüfung unserer Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Einhaltung dieses Verhaltenskodex, zur Identifizierung von Compliance Problemfeldern sowie zur Untersuchung erkannter Verstöße wurde ein Compliance Committee eingerichtet, dem auch Mitglieder des Vorstands angehören. Der CCO berichtet darüber hinaus regelmäßig dem Vorstand.

Die Compliance Organisation bei Diehl wird durch einen neutralen, zur strikten Vertraulichkeit verpflichteten, externen Ombudsmann (Rechtsanwalt) ergänzt. An den Ombudsmann als neutrale Stelle können sich Diehl Mitarbeiter und Dritte vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken in Unternehmen des Diehl-Konzerns beobachtet haben. Die Kontaktdaten des Ombudsmanns sind im Internet (www.diehl.com / Gruppe / Unternehmen / Compliance) veröffentlicht.

Außerdem bietet Diehl seinen Mitarbeitern und Dritten Zugang zu weiteren angemessenen Meldewegen, einschließlich der Möglichkeit zur anonymen Meldung (www.diehl.com / Gruppe / Unternehmen / Compliance).

Diehl ermutigt seine Mitarbeiter, Verdachtsfälle zu melden, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Die Identität von Mitarbeitern, die einen möglichen Verstoß melden, wird vertraulich behandelt. Ebenso darf kein Mitarbeiter aufgrund der Tatsache, dass er eine solche Meldung gemacht hat, mit Sanktionen belegt oder auf sonstige Weise benachteiligt werden. Diehl ergreift Maßnahmen, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren.

13.4 Weitergabe in die Lieferkette

Diehl verpflichtet seine Lieferanten durch einen Supplier Code of Conduct, vorgenannte Grundsätze einzuhalten.

Zur Verankerung von Compliance in der Diehl-Gruppe und zur Durchsetzung des Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct)" haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Compliance Organisation ins Leben gerufen. Diese Compliance Organisation des Konzerns wird von Rechtsanwalt Axel Esser (Corporate Compliance Officer, CCO) geleitet.

Zur regelmäßigen Überprüfung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Einhaltung des Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct), zur Identifizierung von Compliance Problemfeldern sowie zur Untersuchung erkannter Verstöße wurde ein Compliance Committee eingerichtet, dem auch Mitglieder des Vorstands angehören. Der Corporate Compliance Officer (CCO) berichtet darüber hinaus regelmäßig dem Vorstand.

Die Compliance Organisation bei Diehl wird zudem durch einen neutralen, zu strikter Vertraulichkeit verpflichteten, externen Ombudsmann (Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert) ergänzt. An den Ombudsmann als neutrale Stelle können sich Diehl Mitarbeiter und Dritte vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken in Unternehmen der Diehl-Gruppe beobachtet haben.