Compliance

Compliance Compliance

Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns

(Code of Conduct)

Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. 

Vorbemerkung

Diehl führt seine Geschäfte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und behördlichen Regeln der Länder, in denen die Mitarbeiter tätig sind sowie nach den hier skizzierten Grundsätzen, die von allen Mitarbeitern auf allen hierarchischen Ebenen sowie den Organen ausnahmslos einzuhalten sind. Unfaire oder gar illegale Praktiken sind mit unserem Verhaltenskodex nicht vereinbar. Insbesondere alle Arten von Bestechung und Korruption sind untersagt.

Deshalb legen wir auf ein Arbeitsumfeld Wert, in dem die Mitarbeiter Compliance Themen offen ansprechen und sowohl mit ihren Vorgesetzten als auch mit der Compliance Organisation erörtern. Unser Ziel ist, dass alle Mitarbeiter im Arbeitsalltag durch eine nachhaltige Kommunikation für Compliance sensibilisiert werden.
 
Der Vorstand

 

1. Einhaltung der Gesetze

Diehl hält alle für sein Geschäft geltenden Gesetze und Vorschriften ein, einschließlich der lokalen Gesetze und Vorschriften aller Länder außerhalb Deutschlands, in denen Geschäfte getätigt oder Dienstleistungen erbracht werden.

2. Bestechungs- und Korruptionsverbot 

2.1 Antikorruptionsgesetze

Diehl hält sich an die Antikorruptionsgesetze, -Richtlinien und -Vorschriften, die für die Geschäftstätigkeit in den Ländern gelten, in denen Diehl geschäftlich tätig ist, unabhängig von den örtlichen Gepflogenheiten. Dies schließt auch die Einhaltung von Antikorruptionsgesetzen mit extraterritorialer Anwendung ein.

Diehl untersagt jede Art von Bestechung und Korruption. Kein Mitarbeiter darf Bestechungsgelder anbieten, gewähren oder selbst annehmen. Bestechung ist eine Straftat, und zwar sowohl die Bestechung im geschäftlichen Verkehr als auch die Bestechung eines Amtsträgers bzw. die Vorteilsgewährung und Facilitation Payments. Insbesondere ist allen Mitarbeitern das direkte oder indirekte Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Annehmen unangemessener materieller oder sonstiger Vorteile zum Zweck der Auftragsgewinnung sowie zur Erlangung unrechtmäßiger Vergünstigungen untersagt (Korruption).

Diehl führt eine angemessene Due-Diligence-Prüfung durch, um Bestechung und Korruption bei allen geschäftlichen Vereinbarungen zu verhindern und aufzudecken, einschließlich Partnerschaften, der Beauftragung von Auftragnehmern und Subunternehmern, Joint Ventures, Offset-Vereinbarungen und der Beauftragung von Dritten, wie z.B. Vermittlern, Handelsvertretern oder Beratern.

2.2 Unerlaubte Zahlungen

Diehl bietet keine illegalen Zahlungen an und stimmt auch nicht zu, illegale Zahlungen von Kunden, Lieferanten, deren Agenten, Vertretern oder anderen zu erhalten. Diehl verbietet seinen Mitarbeitern die Annahme, Zahlung und/oder das Versprechen von Geldbeträgen oder Wertgegenständen, direkt oder indirekt, mit der Absicht, unzulässigen Einfluss auszuüben oder unzulässige Vorteile zu erlangen. Dieses Verbot gilt auch an Standorten, an denen solche Aktivitäten möglicherweise nicht gegen das lokale Recht verstoßen.

Diehl bietet keine unzulässigen Zahlungen von Geld oder Wertgegenständen an Amtsträger, Regierungsbeamte, politische Parteien, Kandidaten für öffentliche Ämter oder andere Personen an, verspricht, leistet oder akzeptiert sie nicht. Dies schließt ein Verbot so genannter "Beschleunigungs-" oder "Schmiergeld"-Zahlungen ein, die dazu bestimmt sind, die Durchführung einer routinemäßigen staatlichen Handlung, wie z. B. die Erlangung eines Visums oder einer Zollabfertigung, zu beschleunigen oder zu sichern, es sei denn, es gibt eine formale gesetzliche Gebührenordnung für solche Beschleunigungsdienste gegen Quittung. Zahlungen für die persönliche Sicherheit sind zulässig, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit besteht.

2.3 Geschäftsbeziehungen

Beziehungen zwischen Unternehmen sowie Mitarbeitern und deren Geschäftspartnern – z.B. mit Lieferanten und Kunden sowie mit staatlichen Stellen und deren Mitarbeitern etc. – müssen von Transparenz gekennzeichnet sein, insbesondere im Einkauf und Vertrieb. Dies gilt auch für Beziehungen mit ehemaligen Mitarbeitern und insbesondere auch Angehörigen von Mitarbeitern, die den Konzern direkt oder indirekt mit Waren oder Dienstleistungen beliefern.

Mitarbeiter, die in Vertragsverhandlungen mit Behörden involviert sind, müssen die für das jeweilige Land gültigen Richtlinien für den Angebotsprozess kennen und dürfen nicht gegen sie verstoßen.

Diehl bewirbt sich mit fairen und legalen Mitteln um Aufträge und führt Vertragsverhandlungen unter Einhaltung aller Rechtsvorschriften.

2.4 Betrug und Täuschung

Diehl versucht nicht, sich durch betrügerische Handlungen, Täuschung, falsche Behauptungen oder durch die Erlaubnis, dass eine andere Person, die Diehl vertritt, dies tut, einen Vorteil irgendeiner Art zu verschaffen. Dies schließt Betrug oder Diebstahl und jede Art der Veruntreuung von Eigentum oder Informationen ein.

2.5 Wettbewerb und Kartellrecht

Diehl trifft keine formellen oder informellen wettbewerbswidrigen Absprachen, die z.B. Preise festlegen, Angebote manipulieren, das Angebot begrenzen oder Märkte aufteilen/kontrollieren. Diehl tauscht keine aktuellen, vergangenen oder zukünftigen Preisinformationen mit Wettbewerbern aus. Diehl beteiligt sich nicht an einem Kartell oder an Aktivitäten, die den Wettbewerb unrechtmäßig einschränken oder beeinträchtigen würden.

2.6 Geschenke / Geschäftliche Höflichkeiten

Diehl konkurriert über die Vorzüge seiner Produkte und Dienstleistungen. Diehl nutzt den Austausch von geschäftlichen Höflichkeiten nicht, um sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. In jeder Geschäftsbeziehung stellt Diehl sicher, dass das Anbieten oder Annehmen von Geschenken oder geschäftlichen Höflichkeiten nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist und dass dieser Austausch nicht gegen die Regeln und Standards der Organisation des Empfängers verstößt und mit angemessenen Marktgepflogenheiten und -praktiken vereinbar ist. Es werden keine Bargeldgeschenke oder Bargeldäquivalente angeboten oder angenommen.

Die Annahme oder Gewährung von Geschenken oder anderen Vorteilen ist nur nach Genehmigung durch den entsprechenden Vorgesetzten und / oder den Corporate Compliance Officer (CCO) zulässig und nur unter der Maßgabe, dass die Geschenke oder Vorteile nicht gegen Gesetze oder Richtlinien verstoßen, sich in angemessenem Rahmen halten und nicht darauf abzielen, Entscheidungen in unredlicher Weise zu beeinflussen. Die Beurteilung der Frage, ob Geschenke oder Einladungen angemessen sind, bestimmt sich nach der üblichen Geschäftspraxis; dabei sind evtl. auch länderspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit ist zu vermeiden.

2.7 Interessenkonflikt

Diehl vermeidet alle Interessenkonflikte oder Situationen, die den Anschein eines potenziellen Interessenkonflikts erwecken. Diehl wird alle betroffenen Parteien unverzüglich benachrichtigen, wenn ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt auftritt. Dies beinhaltet einen Konflikt zwischen den Interessen von Diehl und / oder seinen Geschäftspartnern und persönlichen Interessen oder denen von nahen Verwandten, Freunden oder Bekannten.

3. Globale Handelscompliance 

3.1 Import

Diehl sorgt dafür, dass seine Geschäftspraktiken in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften für den Import von Teilen, Komponenten, technischen Daten und Dienstleistungen stehen.

3.2 Export und Sanktionen

Diehl sorgt dafür, dass seine Geschäftspraktiken mit allen anwendbaren Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften übereinstimmen, einschließlich Wirtschaftssanktionen und Embargos, die den Export und Transfer von Teilen, Komponenten und technischen Daten und Dienstleistungen regeln. Diehl stellt wahrheitsgemäße und korrekte Informationen zur Verfügung und holt, falls erforderlich, Exportlizenzen und/oder Genehmigungen ein.

3.3 Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien

Diehl hält sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die direkte und indirekte Beschaffung von kritischen Materialien und Konfliktmineralien (d.h., wenn diese in gekaufte Produkte integriert sind). Zu diesen Materialien gehören "Konfliktmineralien" (Zinn, Wolfram, Tantal und Gold), Seltene Erden, sowie andere Mineralien oder Metalle (z.B. Bauxit, Kobalt, Titan, Lithium). Diehl hat eine Richtlinie und ein Managementsystem eingeführt, um in angemessener Weise sicherzustellen, dass die "Konfliktmineralien" sowie kritische Materialien, die in den von Diehl gelieferten Produkten enthalten sein können, auf verantwortungsvolle Weise beschafft werden (d. h. mit begrenzten Auswirkungen auf die Umwelt und ohne Beeinträchtigung der Menschenrechte).

Diehl unterstützt Bemühungen, die Verwendung von Konfliktmineralien zu unterbinden, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Diehl führt eine Due-Diligence-Prüfung durch und stellt auf Anfrage unterstützende Daten zu seinen Quellen und der Lieferkette für diese Mineralien zur Verfügung und weist auf mögliche Zweifel hinsichtlich der Herkunft und / oder der Produktionsmittel hin.

Für den Fall, dass die Lieferkette des gelieferten Materials "unbestimmbar" oder anderweitig unbekannt ist, erwirkt Diehl entweder die entsprechenden Zertifizierungen oder schließt diese Quelle der Mineralien aus.

3.4 Gefälschte Teile

Diehl entwickelt, implementiert und pflegt effektive Methoden und Prozesse, die für seine Produkte geeignet sind, um das Risiko der Lieferung gefälschter Teile und Materialien zu minimieren. Es gibt wirksame Prozesse, um gefälschte Teile und Materialien zu erkennen, zu melden und unter Quarantäne zu stellen und um zu verhindern, dass solche Teile wieder in die Lieferkette gelangen. Wenn gefälschte Teile und/oder Materialien entdeckt oder vermutet werden, benachrichtigt Diehl unverzüglich die Empfänger solcher gefälschten Teile und/oder Materialien.

3.5 Produktsicherheit und Qualität

Diehl hält alle Gesetze und Vorschriften zur Produktsicherheit und -qualität ein und liefert gleichzeitig Produkte und/oder Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Produktsicherheits- und Qualitätsstandards.

Diehl verfügt über Qualitätssicherungsprozesse, um etwaige Mängel zu erkennen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

3.6 Geldwäscheprävention

Diehl hält die rechtlichen Vorschriften zur Geldwäscheprävention ein.

4. Korrekte Aufzeichnungen führen

Diehl verfügt über angemessene Kontrollen, um Geschäftsunterlagen korrekt und sicher zu erstellen, aufzubewahren und zu pflegen, und verändert keinen Eintrag, um die zugrundeliegende Transaktion zu verschleiern oder falsch darzustellen. Alle Aufzeichnungen, unabhängig von ihrem Format, die als Beweis für eine geschäftliche Transaktion erstellt oder erhalten werden, stellen die Transaktion oder das Ereignis, das dokumentiert wird, vollständig und korrekt dar. Aufzeichnungen werden gemäß den geltenden Aufbewahrungsanforderungen aufbewahrt.

5. Schutz von Informationen

5.1 Schutz sensibler, vertraulicher und anderer zu schützender Informationen

Diehl sorgt dafür, dass alle sensiblen, vertraulichen und andere zu schützenden Informationen angemessen geschützt werden.

Diehl hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten und Informationen die geltenden Datenschutzgesetze ein.

Diehl verwendet die Informationen nicht für andere Zwecke (z.B. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und ähnliches) als für den Geschäftszweck, für den sie zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung des Eigentümers der Informationen vor.

Diehl schützt die sensiblen, vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen anderer, einschließlich personenbezogener Daten/Informationen, vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung, Verwendung, Veränderung und Offenlegung durch angemessene physische und elektronische Sicherheitsverfahren, einschließlich der Minderung neu entstehender Risiken für Informationssysteme durch die Implementierung geeigneter IT-Cybersicherheitsprogramme.

Diehl meldet jede vermutete oder tatsächliche Datenschutzverletzung oder jeden Sicherheitsvorfall, sobald Diehl davon Kenntnis erlangt, an denjenigen, mit dem Geschäfte gemacht werden, wenn die Datenschutzverletzung/der Sicherheitsvorfall die Geschäftsbeziehung betrifft.

5.2 Schutz geistigen Eigentums

Ein bedeutender Vermögenswert von Diehl ist sein geistiges Eigentum. Dazu zählen Patente, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte und Urheberrechte. Es ist Konzernpolitik von Diehl, sämtliche Rechte an wirtschaftlich bedeutsamem geistigem Eigentum zu begründen, in verantwortungsvoller Weise zu nutzen, zu erhalten, zu schützen und zu verteidigen.

Diehl hält sich an alle anwendbaren Gesetze zur Geltendmachung von Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich des Schutzes vor Offenlegung. Des Weiteren respektiert Diehl das geistige Eigentum anderer natürlicher und juristischer Personen und nutzt die entsprechenden Informationen, Computerprogramme oder Verfahren ausschließlich gemäß den jeweiligen Lizenzvereinbarungen beziehungsweise im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

5.3 Insiderhandel

Diehl und seine Mitarbeiter verwenden keine wesentlichen oder nicht öffentlich bekannt gegebenen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung erhalten haben, als Grundlage für den Handel mit Aktien oder Wertpapieren eines Unternehmens oder um anderen den Handel damit zu ermöglichen.

6. Zahlung der Steuern

Diehl sorgt dafür, dass alle geltenden Steuergesetze und -vorschriften in den Ländern, in denen Diehl tätig ist, eingehalten werden und Diehl ist gegenüber den Steuerbehörden offen und transparent. Unter keinen Umständen beteiligt sich Diehl an vorsätzlicher illegaler Steuerhinterziehung oder erleichtert eine solche Hinterziehung im Auftrag anderer.

Daher führt Diehl wirksame Kontrollen ein, um das Risiko der Steuerhinterziehung oder deren Erleichterung zu minimieren, und bietet entsprechende Schulungen, Unterstützung und Whistleblowing-Verfahren an, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter diese verstehen und effektiv umsetzen und etwaige Bedenken melden können.

7. Rechtzeitige Bezahlung von Lieferanten

Diehl verhält sich in seinem Zahlungsverhalten fair und angemessen und zahlt unbestrittene und gültige Rechnungen pünktlich gemäß den vereinbarten vertraglichen Zahlungsbedingungen.

8. Management von Risiken

Diehl betreibt aktives Risikomanagement im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und wälzt Risiken nicht unangemessen auf Subunternehmer oder Dritte ab. Diehl teilt Informationen über Risiken, um sicherzustellen, dass Risiken gemindert werden können.

9. Menschenrechte

Basierend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) und den vier Grundprinzipien der ILO-Kernarbeitsnormen führt Diehl seine Geschäfte und Tätigkeiten in einer Weise durch, die die Menschenrechte respektiert, indem Diehl seine eigenen Mitarbeiter und die Mitarbeiter seiner Zulieferer mit Würde behandelt und faire Beschäftigungspraktiken fördert. Dazu gehören faire und wettbewerbsfähige Löhne, das Verbot von Belästigung, Mobbing und Diskriminierung, das Verbot von Kinder-, Zwangs-, Schuldknecht- oder Leibeigenen-Arbeit und das Verbot von Menschenhandel zu irgendeinem Zweck.

Diehl identifiziert Risiken und tatsächliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen und informiert hierüber die verantwortlichen Personen und die Geschäftsführung im Rahmen des internen Risikomanagements. Diehl ergreift geeignete Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, vorzubeugen, zu reduzieren und sicherzustellen, dass seine Aktivitäten nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen und um alle negativen Auswirkungen zu beheben, die direkt durch seine Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen verursacht oder mitverursacht werden.

9.1 Kinderarbeit

Diehl sorgt dafür, dass bei der Ausführung von Arbeiten keine illegale Kinderarbeit i.S.d. Nr. 138 und 182 des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingesetzt wird. Der Begriff "Kind" bezieht sich auf jede Person, deren Alter unter dem gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung am Ort der Arbeitsausübung und/oder dem von der ILO festgelegten Mindestarbeitsalter liegt, je nachdem, welches höher ist.

Alle Arbeitnehmer unter 18 Jahren sind vor der Verrichtung von Arbeiten geschützt, die wahrscheinlich gefährlich sind oder die ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen, geistigen, sozialen, spirituellen oder moralischen Entwicklung schaden können.

9.2 Moderne Sklaverei einschließlich Menschenhandel, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Arbeitsverpflichtung

Diehl verhindert jegliche Beteiligung an allen Formen der modernen Sklaverei, einschließlich Menschenhandel, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Arbeitsverpflichtung. Jede Arbeit ist seitens des Mitarbeiters freiwillig.

Diehl händigt allen Mitarbeitern einen schriftlichen Vertrag in einer ihnen verständlichen Sprache aus, in dem ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und andere Arbeits-und Beschäftigungsbedingungen klar festgelegt sind. Diehl behält keine Form der Mitarbeiteridentifikation (Reisepässe oder Arbeitserlaubnisse) ein und vernichtet oder verweigert den Zugang zu solchen Dokumenten als Bedingung für die Beschäftigung auch nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Diehl verlangt von seinen Mitarbeitern weder direkt noch indirekt Gebühren, Einstellungskosten oder Kautionen als Vorbedingung für die Arbeit.

Diehl respektiert das Recht der Arbeitnehmer, ihr Arbeitsverhältnis nach angemessener Kündigungsfrist zu beenden und das gesamte geschuldete Gehalt zu erhalten. Diehl respektiert das Recht der Arbeitnehmer, den Arbeitsplatz nach ihrer Schicht zu verlassen (siehe auch Lohn, Sozialleistungen und Arbeitszeiten).

9.3 Diversität und Inklusion

Diehl fördert ein vielfältiges und integratives Arbeitsumfeld, in dem die Mitarbeiter mit Respekt und Fairness behandelt werden.

Diehl bietet Mitarbeitern und Bewerbern für eine Anstellung gleiche Chancen ohne Diskriminierung und hält alle Gesetze und Vorschriften zur Nichtdiskriminierung ein.

Diehl sorgt dafür, dass die Beschäftigung, einschließlich Einstellung, Bezahlung, Leistungen, Beförderung, Kündigung und Ruhestand, auf Fähigkeiten und nicht auf persönlichen Eigenschaften basiert.

9.4 Belästigung und Mobbing

Diehl sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter ein Arbeitsumfeld vorfinden, das frei von physischer, psychischer, sexueller und verbaler Belästigung, Einschüchterung oder anderem missbräuchlichen Verhalten ist.

9.5 Lohn, Sozialleistungen und Arbeitszeiten

Diehl zahlt seinen Mitarbeitern mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung und erbringt alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Zusätzlich zur Bezahlung der regulären Arbeitszeit werden die Arbeitnehmer für Überstunden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag bezahlt oder in Ländern, in denen solche Gesetze nicht existieren, mindestens in Höhe ihres regulären Stundensatzes. Diehl lässt weder Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme zu noch sonstige Abzüge, die nicht durch nationale Gesetze vorgesehen sind.

Diehl gewährt den Mitarbeitern geregelte Arbeitszeiten, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und Jahresurlaub.

9.6 Gesundheit und Sicherheit

Diehl achtet die nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes und richtet ein angemessenes Sicherheitsmanagementsystem ein, das Richtlinien umfasst, die darauf abzielen, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Besuchern und anderen Personen, die von seinen Aktivitäten betroffen sein können, zu schützen, mit dem Bestreben, Todesfälle, arbeitsbedingte Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und die Exposition gegenüber Sicherheitsgefahren zu begrenzen.

Diehl unternimmt angemessene Schritte, um eine hygienische Arbeitsumgebung zu schaffen und sorgt dafür, dass die Leistung und Sicherheit der Mitarbeiter nicht durch Alkohol, Medikamente, legale und illegale Drogen beeinträchtigt wird.

9.7 Sozialer Dialog und Vereinigungsfreiheit

Diehl respektiert die Rechte der Arbeitnehmer, sich frei zu vereinigen und offen mit dem Management über die Arbeitsbedingungen zu kommunizieren, ohne Angst vor Belästigung, Einschüchterung, Strafe, Einmischung oder Repressalien.

Diehl respektiert alle Rechte von Arbeitnehmern auf Ausübung der gesetzlichen Rechte auf Vereinigungsfreiheit, einschließlich des Beitritts oder Nichtbeitritts zu einer Vereinigung ihrer Wahl innerhalb des entsprechenden nationalen Rechtsrahmens.

Diehl erkennt an, dass sich Gewerkschaften frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigtenortes betätigen dürfen; dies umfasst das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

9.8 Disziplinar- und Beschwerdemechanismus

Diehl verfügt über ein Verfahren für Mitarbeiter, um Bedenken bezüglich der Arbeit, des Verhaltens oder der Abwesenheit von Mitarbeitern anzusprechen.

Diehl verfügt über einen Beschwerdemechanismus für Mitarbeiter, um ein Problem oder Anliegen am Arbeitsplatz anzusprechen oder eine disziplinarische Entscheidung anzufechten.

Vorstehende Verfahren entsprechen den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

10. Eigentum

Diehl erkennt das Eigentum Dritter an und lehnt widerrechtliche Zwangsräumungen und den widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert, ab.

11. Umwelt

Diehl ist ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt sowie natürlichen Ressourcen wichtig. Daher strebt Diehl bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit danach, die Umweltverträglichkeit seiner Standorte, Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu verbessern und managt die Umweltrisiken in seinen Betrieben, Produkten und der Lieferkette aktiv.

Diehl verfügt an seinen Standorten über ein angemessenes Umweltmanagementsystem, welches Richtlinien und Verfahren umfasst, die darauf abzielen, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen sowie sonstigen bindenden Verpflichtungen sicherzustellen, um die Umweltleistung zu erhöhen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Dabei zielt Diehl auf eine kontinuierliche Verbrauchsreduktion von Energie, Wasser und natürlichen Ressourcen und stellt einen gesetzeskonformen Umgang mit Abfällen, Abwässern und Gefahrstoffen sicher. Diehl minimiert gefährliche Abfälle, versendet Waren in einer angemessenen Umverpackung und fördert wiederverwendbare / recycelte Verpackungsmaterialien und steuert seine Luftemissionen verantwortungsvoll.

Diehl integriert darüber hinaus Umweltaspekte in die eigene Produktentwicklung und Dienstleistung. Diehl setzt auf umweltverträgliche, fortschrittliche und effiziente Technologien und implementiert diese über den gesamten Lebenszyklus seiner Produkte.

12. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Diehl erstellt und veröffentlicht Nachhaltigkeitsberichte im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen.

13. Ethik-Programm

13.1 Richtlinien und Verhaltenskodex

Diehl implementiert und befolgt diesen Verhaltenskodex und betreibt ein wirksames Compliance Programm und fordert von seinen Mitarbeitern, ethische, werteorientierte Entscheidungen im Geschäftsverkehr zu treffen.

Vorgesetzte und Führungskräfte haben eine besondere Vorbildfunktion und sorgen dafür, dass ihre Mitarbeiter mit dem Inhalt dieses Verhaltenskodex vertraut sind. Die Führungskräfte implementieren in ihrem Bereich präventive Maßnahmen, um Verstößen vorzubeugen. Alle Mitarbeiter aller hierarchischen Ebenen sowie die Organe sind für die Einhaltung dieses Verhaltenskodex selbst verantwortlich. Verstöße können unbeschadet weitergehender zivil- oder strafrechtlicher Konsequenzen mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden.

13.2 Compliance Schulungen

Regelmäßig werden in allen Ländern, in denen der Diehl-Konzern tätig ist, für Mitarbeiter aller hierarchischen Ebenen Compliance Schulungen (Präsenzveranstaltungen und E-Learning) über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex durchgeführt.

13.3 Hilfe und Beratung

Zur Verankerung von Compliance im Diehl-Konzern und zur Durchsetzung dieses Verhaltenskodex haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Compliance Organisation ins Leben gerufen. Diese Compliance Organisation des Konzerns wird von dem Corporate Compliance Officer (CCO) geleitet, der in allen einschlägigen Angelegenheiten befragt werden kann.

Zur regelmäßigen Überprüfung unserer Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Einhaltung dieses Verhaltenskodex, zur Identifizierung von Compliance Problemfeldern sowie zur Untersuchung erkannter Verstöße wurde ein Compliance Committee eingerichtet, dem auch Mitglieder des Vorstands angehören. Der CCO berichtet darüber hinaus regelmäßig dem Vorstand.

Die Compliance Organisation bei Diehl wird durch einen neutralen, zur strikten Vertraulichkeit verpflichteten, externen Ombudsmann (Rechtsanwalt) ergänzt. An den Ombudsmann als neutrale Stelle können sich Diehl Mitarbeiter und Dritte vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken in Unternehmen des Diehl-Konzerns beobachtet haben. Die Kontaktdaten des Ombudsmanns sind im Internet (www.diehl.com / Gruppe / Unternehmen / Compliance) veröffentlicht.

Außerdem bietet Diehl seinen Mitarbeitern und Dritten Zugang zu weiteren angemessenen Meldewegen, einschließlich der Möglichkeit zur anonymen Meldung (www.diehl.com / Gruppe / Unternehmen / Compliance).

Diehl ermutigt seine Mitarbeiter, Verdachtsfälle zu melden, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Die Identität von Mitarbeitern, die einen möglichen Verstoß melden, wird vertraulich behandelt. Ebenso darf kein Mitarbeiter aufgrund der Tatsache, dass er eine solche Meldung gemacht hat, mit Sanktionen belegt oder auf sonstige Weise benachteiligt werden. Diehl ergreift Maßnahmen, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren.

13.4 Weitergabe in die Lieferkette

Diehl verpflichtet seine Lieferanten durch einen Supplier Code of Conduct, vorgenannte Grundsätze einzuhalten.

Korruptionsverbot

In Ausgestaltung des in dem Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct) verankerten Verbots von Bestechung und Korruption gelten die folgenden Ausführungen.
Diehl schützt und unterstützt alle Mitarbeiter, die sich an das in dem Verhaltenskodex verankerte und in Richtlinien sowie Arbeitsanweisungen ausgestaltete Korruptionsverbot halten und sich dementsprechend weigern, rechtswidrig zu handeln – auch wenn dadurch Geschäft verloren geht oder ein anderer Nachteil für die Firma entsteht. 

(Frage 3.5) –> Die Verweise beziehen sich auf die Fragen des Defence Companies Anti-Corruption Index (DCI) 2020

Interne Kontrolle

Die Identifizierung und Bewertung von Compliance Risiken - insbesondere im Hinblick auf Bestechungs- und Korruptionsrisiken - bilden die Grundlage für den Aufbau der entsprechenden Compliance Organisation bei Diehl. Zur Identifizierung und Überwachung von Compliance Risiken im Bereich Antikorruption/Bestechung führt der CCO regelmäßig eine Compliance Risikoanalyse für die Diehl-Gruppe durch.

(Frage 2.1, 2.2)

Des Weiteren wird das Compliance Management System (CMS) alle drei Jahre durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei überprüft und bewertet mit dem Ziel, das CMS stetig zu verbessern. Hierdurch wird unter anderem sichergestellt, dass die Maßnahmen zu Antikorruption und Bestechung auf die spezifischen Risiken von Diehl angepasst sind. Die Ergebnisse und Maßnahmen werden an das Compliance Committee und an den Vorstand berichtet.

(Frage 1.3)
 

Incentive-System

Das Incentive-System von Diehl basiert wie alle anderen Geschäftsaktivitäten auch auf dem Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct). Die Diehl-Mitarbeiter werden nicht nur generell, sondern auch vertraglich zur Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichtet, so dass auf diesem Wege zusätzlich noch einmal das Bestechungs- und Korruptionsverbot – auch im Zusammenhang mit Incentive-Systemen – verankert ist. Darüber hinaus wird in dem Verhaltenskodex die Wichtigkeit von Integrität, Fairness und Gesetzestreue betont, so dass ethisches Verhalten für alle Diehl-Mitarbeiter ebenfalls als unabdingbare Voraussetzung im Zusammenhang mit Incentive-Systemen festgehalten ist.   
Somit wird bei Incentive-Systemen ein klarer Fokus auf die Art und Weise gelegt, wie Ziele zu erreichen sind. Gemäß einer Richtlinie hat der Vorstand die Möglichkeit, bei Compliance Verstößen Boni zu kürzen oder ganz zu streichen. Dementsprechend wird auch in allen risikobehafteten Bereichen, wie z.B. Vertrieb, darauf geachtet, dass etwaige finanzielle Boni immer in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt des jeweiligen Mitarbeiters stehen.         

(Frage 3.4)   

Sicherer Umgang mit Einladungen und Geschenken

Informationen zum sicheren Umgang mit Einldungen und Geschenken finden Sie im Flyer.

(Frage 5.3.1)

Compliance Schulungen und Kommunikation

Regelmäßig werden in allen Ländern, in denen der Diehl-Konzern tätig ist, für Mitarbeiter aller hierarchischen Ebenen Compliance Schulungen (Präsenzveranstaltungen und E-Learning) durchgeführt. Die Präsenzschulungen werden bei Bedarf von muttersprachlichen Rechtsanwälten oder Übersetzern begleitet. Das E-Learning-Programm steht in verschiedenen Konzernsprachen zur Verfügung.
Inhalte der Compliance Schulungen sind die Erläuterungen des Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct) mit dem Schwerpunkt Korruptionsprävention / Wettbewerbsrecht. In den Compliance Schulungen, welche die betroffenen Mitarbeiter alle drei Jahre zur Auffrischung absolvieren, wird auch auf die Meldewege hingewiesen, zu denen der Ombudsmann Dr. Rainer Buchert (Meldeweg Whistleblowing) gehört.
Für bestimmte Positionen, die im Hinblick auf Korruption und Bestechung besonders risikobehaftet sind (z.B. Vertrieb und Einkauf), für das mittlere Management sowie für den Vorstand werden zudem speziell auf diese Bereiche zugeschnittene Schulungen durchgeführt – für die besonders risikobehafteten Positionen einmal jährlich. Diese Schulungen mit dem Schwerpunkt „Anti-Korruption“ werden z.B. in den regelmäßig stattfindenden Vertriebs- und Einkäufertreffen sowie im Rahmen von Führungskräfteveranstaltungen und Vorstandssitzungen gehalten.     
Die Schulungen im Rahmen von Managementveranstaltungen thematisieren auch Compliance als Führungsaufgabe, da die Führungskräfte das entscheidende Bindeglied zwischen dem Top-Management, der Compliance-Organisation und dem Tagesgeschäft sind. Die Manager werden als Multiplikatoren geschult, um bei ihren Mitarbeitern das Bewusstsein für korruptionskritische Situationen im Geschäftsalltag zu schärfen.  

(Fragen 3.1 und 3.2)      

Das Corporate Compliance Schulungs- und Kommunikationsprogramm von Diehl ist – auch im Hinblick auf das Korruptionsverbot – sehr umfangreich. Die Schulungsunterlagen beinhalten zahlreiche Beispiele, z.B. zur Annahme und Gewährung von Geschenken und anderen Vorteilen, und es wird auf die besonderen Anforderungen im internationalen Umfeld hingewiesen. Compliance-Prozesse werden erläutert und den Mitarbeitern anhand von Grafiken / Übersichten nahegebracht.
Die Wirksamkeit der Compliance Schulungen wird u.a. anhand des Feedbacks der Teilnehmer überprüft. Durch die Schulungsinhalte sensibilisiert, ist es geübte Praxis, dass die Mitarbeiter im Zweifelsfall bei Corporate Compliance nachfragen: sei es zum richtigen Umgang mit Einladungen und Geschenken oder sei es zur genauen Umsetzung der Compliance Richtlinien. Darüber hinaus holt Corporate Compliance auch systematisch Rückmeldungen zu den Schulungen in persönlichen Gesprächen ein. Diese Anmerkungen werden genutzt, um die Schulungen kontinuierlich zu verbessern und genau auf die Bedürfnisse der Teilnehmer auszurichten. Außerdem werden die Teilnehmer sowie die Schulungsinhalte dokumentiert – auch deshalb damit Corporate Compliance ggf. Maßnahmen ergreifen kann, um die Teilnahmequoten noch weiter zu verbessern.  
Neben zahlreichen Präsenzschulungen und dem E-Learning Programm gibt es auch Veröffentlichungen in Mitarbeiterzeitschriften, im Internet sowie im Intranet. Dazu holt Corporate Compliance ebenfalls Rückmeldungen in persönlichen Gesprächen ein, um die Wirksamkeit der Kommunikationsmaßnahmen zu verbessern.
Außerdem wird zurzeit eine Compliance App implementiert, so dass u.a. die Richtlinien zum Korruptionsverbot den Mitarbeitern jederzeit auf den mobilen Endgeräten zugänglich sein werden. Dadurch werden die Mitarbeiter überall vor Ort Gelegenheit haben, auf flexible Hilfestellungen in der App zurückzugreifen.
Die Compliance Kommunikation auf verschiedenen Kanälen (Präsenzveranstaltungen, Print- und digitale Medien etc.) bietet Abwechslung für die Nutzer, erhöht die Aufmerksamkeit für Compliance und die Wirksamkeit der Compliance Maßnahmen.

(Frage 3.3) 

Schutz von Hinweisgebern / Whistleblowern

Die Compliance Organisation bei Diehl wird durch einen neutralen, zu strikter Vertraulichkeit verpflichteten, externen Ombudsmann (Rechtsanwalt) ergänzt. Die Kontaktdaten des Ombudsmanns sind im Internet (www.diehl.com / Gruppe / Unternehmen / Compliance) veröffentlicht. An den Ombudsmann als neutrale Stelle können sich Diehl Mitarbeiter und Dritte, wie z.B. Lieferanten, Joint Venture Partner etc., vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken in Unternehmen des Diehl-Konzerns beobachtet haben. Auf diese Weise können Diehl-Mitarbeiter und andere Whistleblower einen verdächtigen Sachverhalt melden, ohne ihre Identität als Hinweisgeber preisgeben zu müssen, denn jedes Gespräch mit dem Ombudsmann unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Deshalb sollen sowohl Diehl-Mitarbeiter als auch Dritte in Zweifelsfällen die Gelegenheit zum Austausch mit dem Ombudsmann nutzen. Er ist auf allen üblichen Kommunikationswegen ansprechbar – per Telefon, E-Mail, Briefpost oder Fax. Hinweise aus dem Ausland kommen überwiegend als E-Mail. Mitteilungen in anderen Sprachen als deutsch oder englisch werden kurzfristig übersetzt und beantwortet. Auch die Kontaktdaten des Corporate Compliance Officer (CCO) sind im Internet (www.diehl.com / Gruppe / Unternehmen / Compliance) veröffentlicht. Der CCO kann ebenfalls in allen einschlägigen Angelegenheiten befragt werden.
Kein Diehl-Mitarbeiter weltweit und kein sonstiger Whistleblower, sei er Mitarbeiter eines Joint Ventures oder eines Lieferanten etc., wird aufgrund der Tatsache, dass er eine solche Meldung gemacht hat, mit Sanktionen belegt oder auf sonstige Weise benachteiligt. Diehl-Mitarbeiter, die gegen diesen Grundsatz verstoßen, werden sanktioniert.
Dass die Mitarbeiter von Diehl auf diese Zusagen vertrauen, kann das Unternehmen daraus ableiten, dass der Ombudsmann als Meldeweg von Whistleblowern genutzt wird.

(Fragen 3.6 und 3.7)   

Untersuchungsergebnisse

Im vergangenen Geschäftsjahr gingen Hinweise auf Bestechung bzw. Korruption ein, u.a. bei dem Ombudsmann Dr. Rainer Buchert (Meldeweg Whistleblowing). Bei allen eingegangenen Hinweisen wurden Untersuchungen eingeleitet. Die Ergebnisse der Ermittlungen führten auch zu Disziplinarmaßnahmen, wie z.B. Entlassungen. (Stand: September 2019)           

(Frage 2.6)

Sofern Erkenntnisse über Bestechungs- bzw. Korruptionsvorfälle im Unternehmen vorliegen, z.B. als Ergebnis interner Ermittlungen, werden diese an den Vorstand berichtet. Der Corporate Compliance Officer ist dafür verantwortlich zu bewerten, ob Straftaten den zuständigen Behörden offengelegt werden müssen und dafür, dass diese Offenlegung gegebenenfalls erfolgt.

(Frage 2.5)

Lobbying

Über das Diehl-Hauptstadtbüro in Berlin steht das Unternehmen in Kontakt mit den politischen und ministeriellen Entscheidungsträgern, ebenso mit den hier ansässigen Partnerfirmen und Verbänden wie auch mit den Vertretern der Botschaften.

In den vergangenen 12 Monaten hatte Diehl keine Politiker unter Vertrag.

(Frage 4.4)

Über das Diehl-Büro in Brüssel steht das Unternehmen in Kontakt mit den Entscheidungsträgern der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Kommission, der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und der NATO, ebenso mit den hier ansässigen Partnerfirmen und Verbänden.
Wie im EU-Transparenz-Register veröffentlicht, beobachtet Diehl u.a. die folgenden EU-Initiativen, -Strategien und -Rechtssetzungsvorhaben:
Umsetzung des Defence Packages, Vorbereitende Maßnahme für GSVP-Forschung, SESAR, Europäischer Fond für Strategische Investitionen (EFSI), Regional- und Strukturfonds, Energieeffizienzdirektive, Energieunion, Reform des Emissionshandelssystems, Smart Grids/Smart Metering, Ressourceneffizienz, Horizont 2020, FP9
Relevante Tätigkeiten auf dem Gebiet der Durchführung von Strategien, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation wie Projekte, Veranstaltungen und Veröffentlichungen:
Alle zwei Jahre stattfindender Empfang zu aktuellen politischen Themen (zuletzt in 2015)

Liste der Sitzungen mit der Europäischen Kommission

Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen
Interfraktionelle Arbeitsgruppen (Europäisches Parlament): Sky and Space Intergroup
In die im EU-Transparenz-Register veröffentlichten Aktivitäten sind zwei vollzeit-äquivalente Mitarbeiter eingebunden.  
Die Schätzung der jährlichen Kosten im Zusammenhang mit den in den Anwendungsbereich des Registers fallenden Tätigkeiten beläuft sich auf 200.000 bis 300.000 Euro für das Geschäftsjahr 2017. Während dieses Geschäftsjahres hat die Diehl Stiftung & Co. KG keine Finanzmittel von den EU-Organen erhalten.
Weitere Angaben zu den Finanzen im Sinne der Transparenz:
Die Diehl Stiftung & Co. KG ist Mitglied mehrerer nationaler Verbände, die auch in Brüssel – entweder selbst oder über ihre europäischen Verbände – vertreten sind (i.e. BDI, BDLI, BDSV, Wirtschaftsvereinigung Metalle). Die Mitgliedsbeiträge wurden nicht in die Kostenkalkulation des Diehl-Büros in Brüssel einbezogen, um eine doppelte Erfassung zu vermeiden.
Mit der Registrierung im EU-Transparenz-Register hat die Diehl Stiftung & Co. KG den Verhaltenskodex des Transparenzregisters unterzeichnet.

Diehl Defence ist im Übrigen Mitglied in den folgenden Verbänden:

  • BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie
  • BDLI – Bundesverband der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie
  • BDSV – Bundesverband der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.
  • DGLR – Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt
  • DWT – Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik
  • FKH – Förderkreis Deutsches Heer e.V.
  • LR BW – Luft- und Raumfahrt Baden-Württemberg e.V.
(Frage 5.2.2 und 5.2.3)

Handelsvertreter und Vermittler  

Basierend auf den Diehl-Compliance-Richtlinien werden bei definierten Geschäftspartnern Due Diligence Prüfungen durchgeführt, wie z.B. bei Handelsvertretern bzw. Vermittlern. Dementsprechend gibt es auch eine Konzern-Richtlinie zum Abschluss von Berater- und Handelsvertreterverträgen.
Eine Zusammenarbeit mit Beratern und Handelsvertretern setzt zwingend deren Integrität voraus, da Diehl auch für deren Handlungen verantwortlich gemacht werden kann. Zur Sicherstellung, dass die eingesetzten Berater und Handelsvertreter dieselben hohen Integritätsstandards wie Diehl bei ihren Geschäftsaktivitäten und Transaktionen einhalten, wurde die o.g. Compliance Richtlinie implementiert. Sie enthält Anweisungen für die Bestellung und das Führen von Beratern und Handelsvertretern und soll sicherstellen, dass alle Berater und Handelsvertreter die gesetzlichen Bestimmungen, sonstige anwendbare Regelungen und Verfahren sowie die Antikorruptionsgesetze einhalten.

Für Handelsvertreter und Vermittler gelten die Diehl Antikorruptions- und Bestechungsrichtlinien. Die Einhaltung wird regelmäßig auditiert. Im Teilkonzern Defence findet eine Überprüfung mindestens jährlich statt. Bei Nichteinhaltung werden Verträge fristlos gekündigt.

Folglich ist die regelmäßige – d.h. alle zwei Jahre bzw. bei wesentlichen Änderungen in der Geschäftsbeziehung – Durchführung einer Compliance Due Diligence Prüfung aller bestehenden und potenziellen Berater und Handelsvertreter bzw. Vermittler obligatorisch, um unerlaubte Geschäftspraktiken, wie z.B. Betrug, Bestechung oder Korruption, zu verhindern. Die Due Diligence Prüfung wird u.a. unter Verwendung von Softwaretools und auf Basis einer zuvor durchgeführten Risikobewertung durchgeführt. Sie umfasst die für Korruptionsverhinderung relevanten Informationen, u.a. insbesondere die Qualifikation des Geschäftspartners, die Beziehungen zu Diehl bzw. Diehl-Mitarbeitern, besondere Vorkommnisse in der Vergangenheit (z.B. Insolvenzen, Korruption, Strafbarkeiten, Kartellverfahren, etc.), die finanziellen Abwicklungsmodi sowie die Feststellung und Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten.

Der wirtschaftlich Berechtigte von Handelsvertretern / Vermittlern wird sowohl vor Beauftragung festgestellt und verifiziert als auch alle zwei Jahre bzw. bei wesentlichen Änderungen in der Geschäftsbeziehung. Genau wie die gesamte Due Diligence Prüfung wird die Feststellung und Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten auf Basis einer zuvor durchgeführten Risikobewertung durchgeführt, d.h. dass alle vom Handelsvertreter / Vermittler zur Verfügung gestellten Informationen werden verifiziert, z.B. durch Handelsregisterauszüge. Darüber hinaus findet eine Verifizierung anhand unabhängiger Quellen, wie z.B. externer Dienstleister statt, sofern es sich um Handelsvertreter / Vermittler mit hohem Risiko handelt. Sollte der wirtschaftlich Berechtigte nicht festzustellen bzw. verifizieren sein, geht Diehl keine Geschäftsbeziehung mit dem Handelsvertreter / Vermittler ein bzw. beendet die Geschäftsbeziehung.

Hinsichtlich der gesamten Compliance Due Diligence Prüfung werden alle Handelsvertreter und Vermittler mit höchstem Risiko einer erweiterten Due Diligence Prüfung unterzogen, d.h. abhängig von der durchgeführten Risikobewertung kann eine Erweiterung der Prüfung auf eine Vor-Ort-Prüfung, eine Überprüfung durch externe Dienstleister oder ein kontinuierliches Monitoring notwendig sein.

Sollten Risiken in der Due Diligence Prüfung festgestellt werden, die sich nicht mindern lassen, geht Diehl keine Geschäftsbeziehung mit solchen Partnern ein bzw. beendet die Geschäftsbeziehung. Der Abschluss bzw. die Verlängerung eines Vertrags ist somit immer von den Ergebnissen der zuvor durchgeführten Compliance Due Diligence Prüfung abhängig.
Die Richtlinie gilt für alle in- und ausländischen Gesellschaften des Diehl-Konzerns hinsichtlich deren Beziehungen zu Beratern und Handelsvertretern und sieht u.a. vor, dass

  • die Höhe der Vergütung dem Umfang der erbrachten Leistungen entsprechen muss;
  • die Vergütung der in der Richtlinie niedergelegten Provisionsstaffel entsprechen muss;
  • die Vergütung in jedem Fall der Zustimmung des CCO bzw. des von ihm bestimmten Vertreters unterliegt;
  • die Vergütung ausschließlich per Überweisung auf ein Konto bei einer erstklassigen Bank in dem Land, in dem die Leistungen erbracht werden oder auf ein deutsches Bankkonto erfolgen darf;
  • sämtliche Leistungen und Aktivitäten des Handelsvertreters / Beraters zu belegen sind.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Vergütungsstruktur dem in dem Verhaltenskodex verankerten Verbot von Bestechung und Korruption entspricht. Der CCO oder der durch ihn bestimmte Vertreter begrenzt die Vergütung in jedem Fall so, dass sie nicht unangemessen hoch ist. Darüber hinaus darf die Vergütung immer nur in Teilbeträgen – basierend auf klaren Meilensteinen im Rahmen des Vertrages – gezahlt werden.
Grundsätzlich müssen alle Berater- und Handelsvertreterverträge auf Basis der Compliance Standardverträge schriftlich ausgefertigt werden. Diese Standardverträge enthalten u.a. spezielle Erklärungen und Zusicherungen bzgl. der Einhaltung aller anwendbaren Antikorruptionsgesetze und -vorschriften sowie Bestimmungen über die fristlose Kündigung bei Nichteinhaltung.
Die Laufzeit soll ohne vorherige Genehmigung des CCO bzw. des von ihm bestimmten Vertreters zwei Jahre nicht überschreiten. Alle Berater- und Handelsvertreterverträge werden gemäß dieser Richtlinie verwaltet, ausgeführt, verlängert und beendet und liegen dem CCO vor.
Zudem unterliegen alle Berater- und Handelsvertreterverträge in regelmäßigen Abständen internen Prüfungen (Compliance Audits).

(Fragen 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3, 7.1.4, 7.1.5)

Offset

Bei Diehl sind spezielle Offset-Manager für die Koordinierung aller Offset-Aktivitäten zuständig. Sie erstellen Offset-Angebote und prüfen und verhandeln Offset-Verträge. Darüber hinaus arbeiten sie mit den Offset-Behörden zusammen.
Da Offset-Verpflichtungen Korruptionsrisiken mit sich bringen können, werden selbstverständlich auch alle Mitarbeiter aus diesem Bereich im Hinblick auf Korruptionsprävention und das Bestechungsverbot geschult.

(Frage 8.1)

Märkte mit hohem Risiko

Basierend auf dem Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International und weiteren Bewertungskriterien identifiziert Diehl die Länder mit hohen Korruptionsrisiken. Sofern Diehl beabsichtigt, in diesen Ländern Geschäfte abzuschließen, werden solche Aktivitäten einer intensiven Compliance Prüfung unterzogen.
Sollte die Prüfung zu dem Ergebnis führen, dass die Korruptionsrisiken durch Compliance Maßnahmen nicht zufriedenstellend gemindert werden können, wird Diehl die Geschäfte nicht durchführen. Geeignete Maßnahmen können z.B. Besuche des Diehl CCO vor Ort im Rahmen von Geschäftspartnerprüfungen, Überprüfungen durch externe Dienstleister oder auch länderspezifische Schulungen an den Diehl-Standorten sein.  

(Frage 9.1)

Menschenrechte

Diehl führt seine Geschäfte in Übereinstimmung mit seinem Verhaltenskodex, der von allen Mitarbeitenden auf allen hierarchischen Ebenen sowie den Organen ausnahmslos einzuhalten ist. Als verantwortungsbewusstes, global agierendes Unternehmen verpflichten wir uns, international anerkannte Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltverstößen gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) im Rahmen des uns Möglichen angemessen vorzubeugen.
Unfaire oder gar illegale Praktiken sind mit unserem Verhaltenskodex nicht vereinbar.
An den Ombudsmann als neutrale Stelle können sich Diehl Mitarbeiter und Dritte vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken in Unternehmen der Diehl-Gruppe beobachtet haben oder bei Zulieferern. 
Auch über das folgende externe Online-Hinweisgebertool kann jeder Compliance-Verstöße melden: https://diehl.integrityline.com/frontpage
Dieses System steht Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten offen.
Hinweise können auch telefonisch unter der +49 30 99 25 71 46 abgegeben werden. Verwenden Sie dafür nach entsprechender Aufforderung den Company Access-PIN 4367.

China: Bitte beachten Sie bei Hinweisen, die Sie aus China abgeben, aufgrund rechtlicher Vorgaben ausschließlich die folgende Meldemöglichkeit zu nutzen: diehl@whistleblowing.sh.cn 
Die Meldungen werden von eigens hierzu autorisierten Diehl-Fachleuten bearbeitet.

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie des Diehl-Konzerns

  • 1. Präambel/Vorbemerkung

    Die international agierende Diehl Unternehmensgruppe kann auf eine über 120-jährige Unternehmensgeschichte und -tradition zurückblicken. Diehl ist als Technologiekonzern mit seinen fünf Teilkonzernen Aviation, Defence, Metall, Controls und Metering in den Positionen als Hersteller, Zulieferer und Kunde in der Luftfahrt-, Rüstungs-, und Automobil-, Elektrotechnik und Gas- sowie Wasserversorgung vertreten.

    Langfristigkeit und Nachhaltigkeit sind wesentliche Bestandteile der strategischen Ausrichtung von Diehl[1]. Dazu gehört das klare Bekenntnis zu international anerkannten Menschenrechten, sowohl in unseren eigenen Konzerngesellschaften als auch bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.

    Neben dem Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes verfolgt Diehl die in dieser Grundsatzerklärung dargestellte Menschenrechtsstrategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten innerhalb des eigenen Geschäftsbereiches und der Lieferketten. Die gesamte Menschenrechtsorganisation und die einzelnen Verantwortlichen werden vom Vorstand mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet und bei Bedarf unterstützt.

    Die Menschenrechtstrategie wird wie alle Maßnahmen einmal jährlich auf ihre Aktualität und Wirksamkeit überprüft. Sofern sich auf Grund von Veränderungen bei den Geschäftspartnern die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken verändern, behält sich der Vorstand die Anpassung der Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie, der Beschaffungsstrategie und der Geschäftsabläufe vor.

    Der Vorstand

     

    [1] Nachfolgend meint Diehl sämtliche mit der Diehl Stiftung & Co. KG verbundenen Konzerngesellschaften im Sinne des § 15 AktG.

  • 2. Bekenntnis zu Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten

    Für Diehl sind ein respektvoller Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern[1], Geschäftspartnern als auch mit Non-Government-Organisationen (NGO), insbesondere Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und anderen Interessenvereinigungen (z.B. politische Parteien, Natur- und Umweltschutzverbände) selbstverständlich.

    Diehl und seine Organe bekennen sich weltweit zur Achtung und Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften. Neben dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellen

    • die Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen (International Bill of Human Rights),
    • die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
    • die Erklärung der International Labour Law Organisation (ILO),
    • die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
    • die EU-Konfliktmineralien-Verordnung (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz),
    • die Holz- und Holzerzeugnis-Verordnung (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz),
    • das Minamata-Abkommen,
    • das Stockholmer-Abkommen,
    • das POPs-Übereinkommen,
    • das Basler Übereinkommen

    die maßgeblichen Leitfäden dar.

    Verstöße gegen eins der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 12 LkSG aufgelisteten elementaren Menschen- und Grundrechte, insbesondere

    • jede Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Leibeigenschaft
    • Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
    • Missachtung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit,
    • jede Form der Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Minderheiten (auf Grund von nationaler oder ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung),
    • das Vorenthalten des angemessenen Arbeitslohnes
    • Herbeiführung von schädlichen Umweltveränderungen,
    • widerrechtliche Zwangsräumungen oder unrechtmäßigen Entzug von Land sowie
    • den Einsatz von fragwürdigen privaten oder öffentlichen Sicherheitsfirmen

    lehnt Diehl auf das schärfste ab.

    Im eigenen Geschäftsbereich werden die umweltbezogene Vorgaben nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 8 LkSG zur

    • Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Quecksilber sowie
    • das ordnungsgemäße Recycling und die Abfallentsorgung

    beachtet.

    Die Führung von Geschäften in Übereinstimmung mit den Gesetzen und behördlichen Regeln der Länder, in denen die Mitarbeiter tätig sind, ist für Diehl selbstverständlich. Ergänzend zu den obenstehenden internationalen Abkommen und Gesetzen hat Diehl im Sinne von Selbstverpflichtungserklärungen einen

    • Verhaltenskodex für Mitarbeiter (Code of Conduct) und
    • Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct)

    erlassen.

    Der Verhaltenskodex für Mitarbeiter wird durch (Konzern-)Richtlinien und interne Handlungsanweisungen mit weiteren rechtlichen Hinweisen für betroffene Fachbereiche (Personal, Einkauf, Vertrieb, Legal & Tax, Finanz- und Buchhaltungswesen usw.) konkretisiert.

    Gleichermaßen sollen innerhalb einer bestehenden Vertrags- und Lieferbeziehung über die Selbstverpflichtung von Diehl hinaus die Geschäftspartner zur Einhaltung der Pflichten durch die Anerkennung des Verhaltenskodex für Lieferanten und zur Einhaltung der international geltenden Bestimmungen sowie Standards verpflichtet werden.

     

    [1] Zur besseren Leserlichkeit wird auf die geschlechterspezifische Unterscheidung im weiteren Text verzichtet oder männlich/weiblich/divers explizit mit (m/w/d) abgekürzt.

  • 3. Menschenrechtsorganisation

    Diehl unterhält eine konzernweite Menschenrechtsorganisation. Das Menschenrechtskomitee stellt den Menschenrechtsbeauftragten im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 LkSG dar. Das Menschenrechtskomitee setzt sich aus Repräsentanten verschiedener Fachdisziplinen (insbesondere Recht, Compliance, interne Revision und Nachhaltigkeit) zusammen. Der Vorstand informiert sich einmal jährlich über die Arbeit des Menschenrechtskomitees, das Menschenrechtskomitee berichtet mindestens einmal jährlich über relevante Vorfälle und stellt dem Vorstand den zur Veröffentlichung vorgesehenen Bericht vor.

    Unter dem Menschenrechtkomitee befinden sich als weitere Funktionen die sog. Menschenrechtskoordination und Compliance Representatives in den Tochterunternehmen. Die Menschenrechtskoordination betreut sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und unterstützt die betroffenen Fachabteilungen. Die Compliance Representatives der einzelnen Unternehmen nehmen Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße entgegen, erarbeiten mit den Lieferanten die Konzepte zur Beseitigung der Verstöße und überwachen die Umsetzung.

    Gegenüber den Geschäftspartnern werden alle am Beschaffungsprozess beteiligten Fachabteilungen, insbesondere der Einkauf, der Vertrieb und das Qualitätsmanagement, mit Aufgaben zur Umsetzung der Menschenrechtsstrategie betraut. In den Einkaufsabteilungen werden jährliche Risikoanalysen durchgeführt, Kriterien für den Lieferantenauswahlprozess definiert, Einbeziehung von Verhaltenskodizes mit Lieferanten verhandelt und bei Verstößen mit dem Lieferanten Abhilfemaßnahmen festgelegt.  

  • 4. Risikoanalyse

    Diehl verfolgt eine Menschenrechtsstrategie mit dem Inhalt, dass der eigene Geschäftsbereich im Ausland einer Risikoanalyse wie ein unmittelbarer Zulieferer unterzogen wird. Die Menschenrechtsstrategie beinhaltet unmittelbare und mittelbare Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei Geschäftspartnern, um unmittelbar und/oder mittelbar Verbesserungen der Menschenrechte und des Umweltschutzes zu erzielen.

    Diehl verfolgt den Ansatz, im Vorfeld Risikolieferanten zu identifizieren. Anhand einer Software werden durch den Einkauf jährlich alle Lieferanten weltweit einer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Bewertung unterzogen. Kriterien sind neben dem Staat, in dem ein Lieferant seinen Sitz oder Standort hat, die Branchenzugehörigkeit. Nach Durchführung der Bewertung kann anhand einer Vergabe von Score-Punkten ein länderspezifisches und/oder branchenspezifisches Risiko abgeleitet werden. Die Lieferanten mit einem hohen Risikopotenzial können durch eine Selbstauskunft Einfluss auf ihre Bewertung nehmen und den Score durch Ergreifung und Umsetzung von Maßnahmen verbessern. Der nach der Risikoanalyse festgestellte Score führt innerhalb des Beschaffungsprozesses erstmal nicht zum Ausschluss bei Ausschreibungen, wird jedoch bei der Entscheidung über die Vergabe berücksichtigt.

    Die Pflicht zur jährlichen Prüfung der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen und die hierfür zu erhebenden Informationen dienen gleichzeitig der Durchführung von risikobasierten Kontrollmaßnahmen über die Einhaltung der Menschenrechtsstrategie.  

  • 5. Prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken

    Während der ersten Risikoanalyse konnten außer den allgemeinen Risiken auf Grund von Länder- oder Branchenzugehörigkeit weder im eigenen Geschäftsbereich noch bei den Geschäftspartnern spezifische menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken festgestellt werden. Diehl legt einen Schwerpunkt auf die Einhaltung der nachfolgend genannten Menschenrechte und erwartet die Einhaltung, insbesondere der in einem Land geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

    5.1. Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Leibeigenschaft

    Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen vor den schlimmsten Formen der Kinderarbeit, vor Ausbeutung und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen geschützt werden. Die Einhaltung des in einem Land geltenden Mindestalters und des Übereinkommens über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung ist im eigenen Geschäftsbereich von Diehl sichergestellt. Die Einhaltung des in dem jeweiligen Land geltenden Kinder- und Jugendarbeitsschutzes wird von jedem Lieferanten eingefordert.

    Unter Zwangsarbeit, Sklaverei oder Leibeigenschaft ist –  neben der Ausübung von unmittelbarem Zwang – der Einbehalt von Ausweisen und Reisepässen, die Unterbringung in Massenunterkünften und der Einbehalt von Arbeitsentgelt zur Tilgung einer persönlichen Schuld sowie die Ausnutzung einer wirtschaftlichen und finanziellen Notlage von Personen zu verstehen. Durch die Zahlung eines angemessenen und fairen Arbeitsentgelts kann jeder Form von Zwangsarbeit, Sklaverei oder Leibeigenschaft entgegengetreten werden.  

    5.2 Angemessenes Arbeitsentgelt sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Im eigenen Geschäftsbereich achtet Diehl auf die Zahlung des angemessenen Arbeitsentgelts, das bezogen auf die ausgeübte Tätigkeit mindestens dem in einem Land durchschnittlichen Lohn entspricht. Faire Arbeitsbedingungen, angemessenes Arbeitsentgelt, die Beachtung von Arbeitszeiten und Ruhepausen, die Gewährung von Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Einhaltung von anerkannten Arbeitssicherheitsstandards und ein aktives Gesundheitsmanagement zählen zu den Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes.

    5.3 Gleichbehandlung

    Der Gleichheitsgrundsatz als anerkanntes Menschenrecht ist ein sehr hohes Gut und Grundlage der Ausübung aller Freiheitsrechte, insbesondere der allgemeinen Handlungs-, Meinungs-, Koalitions- und Berufsfreiheit. Diehl lehnt jede Art von Diskriminierung oder Ungleichbehandlung auf Grund von nationaler oder ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. Alle Menschen sollen durch Gleichbehandlung gleichen Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt haben, um dadurch eine Chance auf Sicherung des Lebensunterhalts zu haben.

    5.4 Achtung von natürlichen Ressourcen

    Land, Weideflächen, Agrarflächen, Wälder, saubere Gewässer und schadstofffreie Luft sind essentielle natürliche Lebensgrundlagen und sichern Existenzen von Personen durch Viehzucht, Ackerbau, Forstwirtschaft oder Fischerei. Den widerrechtlichen Entzug von Besitz und Eigentum von Land, Wäldern oder Wasser zur Bebauung, zum Abbau von Rohstoffen oder anderen Nutzung durch Zwangsräumungen lehnt Diehl ab.

    5.5 Umweltbezogene Pflichten

    Neben den verschiedenen internationalen Abkommen und Übereinkommen müssen mindestens die in einem Land geltenden Umweltschutzgesetze und Standards zur Vermeidung von schädlichen Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigungen eingehalten und Lärmemissionen sowie übermäßiger Wasserverbrauch vermieden werden.

  • 6. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

    Als Präventionsmaßnahme im eigenen Geschäftsbereich kommuniziert Diehl die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie intern und auf der Internetseite  www.diehl.com.

    Die Risikoanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Beschaffungsstrategie und der Einkaufspraktiken. Hierfür wurden Konzernrichtlinien für die Einbeziehung von Lieferantenkodizes in die Geschäftsbeziehung erlassen genauso wie Leitlinien für die Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der Risikoanalysen. Identifizierte menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken werden im Beschaffungs- und Vergabeprozess ausreichend berücksichtigt.

    Eine weitere Präventionsmaßnahme sind Compliance Schulungen im eigenen Geschäftsbereich, insbesondere in den Einkaufsabteilungen, den Bereichen Personal und Soziales sowie für die einzelnen Compliance Representatives.

  • 7. Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Lieferanten

    Die Bedeutung der Risikoanalyse mithilfe der Software ist herauszuheben, insbesondere die Möglichkeit eines Lieferanten, den ermittelten Punktwert zur Risikobewertung durch eine Selbstauskunft zu verbessern und am Vergabeverfahren weiter teilzunehmen.

    Die Einbeziehung des Diehl Lieferantenkodex in alle bestehenden und neuen Geschäftsbeziehungen ist Bestandteil der Menschenrechtsstrategie, wobei auf Grund der Anzahl von Bestandslieferanten die nachträgliche Einbeziehung des Diehl Lieferantenkodex vorrangig bei Geschäftspartnern, die ein Risiko aufweisen, erfolgen soll.

    Gegenüber den unmittelbaren Zulieferern wird bei Verlängerung der Lieferbeziehung oder bei Neuabschlüssen von Verträgen zur Bedingung gemacht, den von Diehl vorgeschlagenen Lieferantenkodex zu akzeptieren und in die Geschäftsbeziehung einzubeziehen.

    Wegen der hohen Anzahl der Lieferanten wird ein Schreiben in der Landessprache des Lieferanten oder wenigstens in englischer Sprache zur Information über die Inhalte des Lieferantenkodex bevorzugt. Soweit anlassbezogen Schulungen und Weiterbildungen über die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Lieferantenkodex erforderlich sind, werden diese beim Lieferanten durchgeführt.

    Als Kontrollmechanismen werden Lieferanten während des Ausschreibungsverfahren zur Vorlage von Zertifikaten oder Audits aufgefordert und vertraglich ein Recht zur Durchführung einer Zertifizierung oder eines Audits durch Diehl oder einen unabhängigen Dienstleister vereinbart.

  • 8. Abhilfemaßnahmen im Sinne von § 7 LkSG (Umgang mit Verstößen)

    Im eigenen Geschäftsbereich gilt bei Diehl eine Null-Toleranz Strategie. Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutzvorschriften werden unverzüglich nach Bekanntwerden beseitigt.

    Soweit bei Geschäftspartnern menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße und derartige Rechtsverletzungen festgestellt werden, ist das Ziel, die Geschäftspartner über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben aufzuklären und zu schulen. Parallel zur Aufklärung und Schulungen eines Geschäftspartners sollen Maßnahmenpläne zur Beendigung und/oder Beseitigung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstößen zusammen mit dem Geschäftspartner festgelegt und innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden.

    Trotz des Grundsatzes Geschäftspartner vorrangig zu qualifizieren, behält sich Diehl als letztes Mittel und zugleich als Konsequenz gegenüber Geschäftspartnern die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

  • 9. Beschwerdemöglichkeiten

    Diehl unterhält mehrere Beschwerde- und Hinweisgebermöglichkeiten. Grundsätzlich können Arbeitnehmer sich bei Missständen und Verstößen direkt an ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung, den Compliance Officer, den Datenschutzbeauftragten oder die zuständige Arbeitnehmervertretung wenden. Geschäftspartner haben die Möglichkeit, sich an die zuständigen Ansprechpartner im Beschaffungswesen zu wenden.

    Zum Schutz der Beschwerdeführer und Hinweisgeber existieren darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten, Beschwerden oder Hinweise anonym zu geben. Auf der Internetseite www.diehl.com ist unter der Rubrik Compliance#Menschenrechte die Verfahrensordnung in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

    Unter den Rubriken Compliance/Menschenrechte oder Compliance/Organisation#Meldestellen werden Besucher der Internetseite auf das Beschwerde- und Hinweisgeberportal (https://diehl.integrityline.com/setup) weitergeleitet. Beschwerden oder Hinweise auf diesem Portal können in den Landessprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch sowie Ungarisch gegeben werden. Arbeitnehmer und Dritte haben die Möglichkeit, die Beschwerde oder Hinweise anonym zu geben. Auf Grund von Datenschutzbestimmungen nach chinesischem Recht unterhält die Diehl Gruppe für den eigenen Geschäftsbereich und die ansässigen Lieferanten im Staatsgebiet der Volksrepublik China unter Einbeziehung einer unabhängigen und weisungsungebundenen Kanzlei als Ombudsmann ein selbstständiges Hinweisgebersystem (diehl@whistleblowing.sh.cn). Die Kanzlei ist von Berufs wegen zur Wahrung der Anonymität des Beschwerdeführers und Hinweisgebers gegenüber der Diehl Gruppe verpflichtet.

    Ferner besteht die Möglichkeit, Beschwerden oder Hinweise an einen unabhängigen Rechtsanwalt als externen Ombudsmann zu senden. Die Kontaktmöglichkeiten sind ebenfalls auf der Internetseite unter den Rubriken Compliance/Menschenrechte oder Compliance/Organisation&Meldestellen veröffentlicht. Der Ombudsmann ist von der Diehl Gruppe unabhängig und weisungsungebunden und bei Meldungen von Berufs wegen verpflichtet, die Identität des Beschwerdeführers und Hinweisgebers zu schützen.

  • 10. Einbeziehung von mittelbaren Geschäftspartnern

    Soweit über die bestehenden Beschwerdemöglichkeiten oder über Mitteilungen eines unmittelbaren Geschäftspartners Diehl substantiierte Kenntnis über menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße bei einem mittelbaren Geschäftspartner erlangt, wird der Geschäftspartner in eine softwarebasierte Risikoanalyse einbezogen. Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten von Diehl zur Einflussnahme auf den mittelbaren Geschäftspartner wird Diehl in Abstimmung mit dem unmittelbaren Geschäftspartner im Einzelfall Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen gegenüber dem mittelbaren Geschäftspartner ergreifen. Bevorzugt werden von Diehl dabei branchenspezifische oder branchenübergreifende Initiativen.

  • 11. Erfüllung der Dokumentation und Berichtspflicht

    Der Einkauf jeder Diehl Gesellschaft erfasst und dokumentiert die Auswertungen der Risikoanalysen sowie die vereinbarten Lieferantenkodizes. Ferner werden bei Hinweisen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße die Vorgänge digital erfasst und digital gespeichert. Sämtliche Dokumentationen werden sieben Jahre aufbewahrt.

    Unter der Verantwortung des Menschenrechtskomitees bzw. der Menschenrechtskoordination erstellt Diehl für die gesamte Gruppe einen einheitlichen Bericht, solange und soweit eine Diehl Gesellschaft nicht selbst berichtspflichtig ist oder wird.

    Der auf der Internetseite zu veröffentlichende jährliche Bericht wird nach dem Ablauf eines Geschäftsjahres innerhalb von vier Monaten auf der Internetseite www.diehl.com unter der Rubrik Compliance#Menschenrechte in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und für die Dauer von sieben Jahren zur öffentlichen Einsicht bereitgestellt.  

    Zusätzlich wird Diehl den in deutscher Sprache verfassten Bericht bzw. die Berichte innerhalb von vier Monaten nach dem Schluss eines Geschäftsjahres dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle elektronisch übermitteln.

  • 12. Regelmäßige Überprüfung

    Die jährliche oder anlassbezogene Auswertung der Wirksamkeit der unterschiedlichen Maßnahmen wird durch die Menschenrechtskoordination durchgeführt. Sie berichtet die Ergebnisse gegenüber dem Menschenrechtskomitee und empfiehlt dem Menschenrechtskomitee Änderungsvorschläge.

CCO Diehl-Konzern

Axel Esser
E-Mail senden

Ombudsmann

Dr. Rainer Buchert
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail senden

Organisation & Meldestellen

Zur Verankerung von Compliance in der Diehl-Gruppe und zur Durchsetzung des Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct) haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Compliance Organisation ins Leben gerufen. Diese Compliance Organisation des Konzerns wird von Rechtsanwalt Axel Esser (Corporate Compliance Officer, CCO) geleitet. Zur regelmäßigen Überprüfung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Einhaltung des Verhaltenskodex des Diehl-Konzerns (Code of Conduct), zur Identifizierung von Compliance Problemfeldern sowie zur Untersuchung erkannter Verstöße wurde ein Compliance Committee eingerichtet, dem auch Mitglieder des Vorstands angehören. Der Corporate Compliance Officer (CCO) berichtet darüber hinaus regelmäßig dem Vorstand. Die Compliance Organisation bei Diehl wird zudem durch einen neutralen, zu strikter Vertraulichkeit verpflichteten, externen Ombudsmann (Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert) ergänzt. An den Ombudsmann als neutrale Stelle können sich Diehl Mitarbeiter und Dritte vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken in Unternehmen der Diehl-Gruppe beobachtet haben oder bei Zulieferern. 

Auch über das folgende externe Online-Hinweisgebertool kann jeder Compliance-Verstöße melden: https://diehl.integrityline.com/frontpage
Dieses System steht Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten offen. Hinweise können auch telefonisch unter der +49 30 99 25 71 46 abgegeben werden. Verwenden Sie dafür nach entsprechender Aufforderung den Company Access-PIN 4367.

China: Bitte beachten Sie bei Hinweisen, die Sie aus China abgeben, aufgrund rechtlicher Vorgaben ausschließlich die folgende Meldemöglichkeit zu nutzen: diehl@whistleblowing.sh.cn 

Die Meldungen werden von eigens hierzu autorisierten Diehl-Fachleuten bearbeitet. Diese zuständigen Personen handeln unparteiisch. Sie sind unabhängig und im Rahmen der Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren nicht an Weisungen gebunden. Außerdem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zuständig für das Beschwerdeverfahren ist der Diehl Corporate Compliance Officer (CCO) oder eine durch ihn autorisierte Person.

Hinweisgeber/-innen haben mit den oben aufgeführten Meldewegen die Möglichkeit, Verstöße so zu melden, dass sie im Regelfall am schnellsten untersucht und abgestellt werden können, um so auch Schaden abzuwenden.

Deshalb sollten Sie als Hinweisgeber/-in in den Fällen, in denen wir Diehl-intern wirksam gegen den Verstoß vorgehen können, die Meldung an eine der o.g. Meldestellen bevorzugen.

Hinweisgeberschutz

Wer gutgläubig einen Hinweis abgibt, darf aufgrund der Tatsache, dass er eine solche Meldung gemacht hat, nicht mit Sanktionen belegt oder auf sonstige Weise benachteiligt werden. Diehl ergreift Maßnahmen, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren.

Externe Meldestelle:

Hinweisgeber können auch die unter dem folgenden Link genannten externen Meldeverfahren nutzen:

Bundesamt für Justiz (BfJ)