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Gebäudeversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick

Schützen Sie Ihr wertvollstes Gut: Stellen Sie sich vor, während Sie im Urlaub sind, kommt es bei Ihnen zu Hause zu einem Rohrbruch und das Wasser kann ungehindert einige Tage laufen. Schäden an Ihrem Wohngebäude in Folge eines Leitungswasserschadens können schnell hohe Kosten verursachen und damit eine große Belastung darstellen. Mit einer Gebäudeversicherung versichern Sie sich unter anderem auch gegen die Gefahr eines Rohrbruchs. In Kombination mit dem Paket Handwerkerservice erhalten Sie im Notfall Hilfe von den Spezialisten, den Sie gerade benötigen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen nach Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden an Ihrem Wohngebäude.
  • Weitere Risiken wie z. B. Elementar- oder Überspannungsschäden können zusätzlich versichert werden.
  • Droht nach einem Schaden der Ausfall von Mieteinnahmen, dann leistet die Gebäudeversicherung dafür Ersatz.
  • Wir empfehlen für einen optimalen Schutz generell die Premium-Deckung
  • Diehl-Mitarbeiter*innen und deren Angehörigen erhalten exklusive Sonderkonditionen

Die häufigsten Fragen zur Gebäudeversicherung

  • Warum ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig?

    Mit Ihrem eigenen Haus haben Sie sich durch eine große Investition einen Lebenstraum erfüllt und eine Wertanlage für die Zukunft geschaffen. Diesen Traum sollten Sie schützen – mit einer Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt Kosten für Schäden durch versicherte Gefahren wie Feuer, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch Elementarschäden, wie etwa Überflutung durch Starkregen oder Rückstau, können Sie mit einem optionalen Paket absichern. Dieses Zusatzpaket ist heute sinnvoller denn je, denn extreme Unwetterereignisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Und nicht nur das Haus selbst ist gegen Schäden versichert, auch privat genutzte Garagen, Carports und Nebengebäude sind damit geschützt.

  • Welche Gefahren sind versichert?

    Grundsätzlich sind die vier Grundgefahren Feuer, (Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion), Leitungswasser (Rohrbruch und Nässeschäden), Sturm und Hagel versichert. Mit dem Zusatzpaket Elementar können Sie sich darüber hinaus auch gegen sogenannte Elementarschäden, d.h. Überflutung durch Witterungsniederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch absichern.

  • Ist eine Naturgefahrenversicherung (Elementarversicherung) sinnvoll?

    Es liegt in Ihrem Ermessen, eine Naturgefahrenversicherung abzuschließen. Vor allem die Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau haben jedoch stark zugenommen, dadurch ist eine Naturgefahrenversicherung aktuell wichtiger als je zuvor. Eine Absicherung ist durch das Hinzuwählen des Pakets Elementar möglich.

  • Was bedeutet Rückstau?

    Ein Rückstau entsteht, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Wichtig für den Versicherungsschutz: Übergänge der Leitungen für häusliches Abwasser in die Kanalisation müssen mit einer Sicherung (z.B. durch ein Rückstauventil oder eine Rückstauklappe) versehen sein sofern das Gebäude unterkellert ist.

  • Sind Schäden durch Einbruch versichert?

    Schäden am Gebäude infolge eines Einbruchs sind in der Produktlinie Wohngebäude Premium komplett versichert.

  • Was zählt zur Wohnfläche?

    Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Wohnung, die zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Dazu gehören auch zu diesem Zweck ausgebaute Speicherräume. Ausgenommen bleiben Kellerräume, Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen und sonstige Speicherräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche ist die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll anzurechnen. Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von ein bis zwei Metern sowie von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte anzurechnen. Nicht zur Wohnfläche gezählt werden die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter. Gewerblich genutzte Flächen zählen ebenfalls zur Wohnfläche.

  • Was bedeutet Kernsanierung?

    Eine Kernsanierung erfordert eine komplette Neuinstallation der

    • Leitungswasser führenden Anlagen und der Heizungsanlage (sofern diese mit Flüssigkeiten betrieben werden)
    • Zu-/Ableitungen außerhalb des Gebäudes
    • Bedachung (Dacheindeckung einschl. Lattung – nicht Unterbau/Dachstuhl) und des mit dem Dach verbundenem Zubehörs (z. B. Regenrinnen, Schneefangvorrichtungen)
    • Elektroanlagen einschließlich Leitungen

    Als Nachweis der Kernsanierung müssen entsprechende Rechnungen vorgelegt werden.

  • Welche Bauartklasse hat mein Haus?

    Bauartklassen werden von Versicherungsunternehmen verwendet, um das Schadenrisiko eines Gebäudes einzustufen. Entscheidend ist dabei die Bauweise der Außenwände:

    • Bauartklasse 1: Gebäude mit massiven Außenwänden (z. B. Mauerwerk oder Beton).
    • Bauartklasse 2: Gebäude mit Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material.
    • Bauartklasse 3: Gebäude aus Holz; Holzfachwerk mit Lehmfüllung; Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art; Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff.

    Für Fertighäuser gibt es ein ähnliches System zur Einstufung des Schadenrisikos. Hier werden die Abstufungen Fertighausgruppen genannt:

    • Fertighausgruppe 1: Fertighäuser in allen Teilen (einschließlich der tragenden Konstruktion) aus feuerbeständigen Bauteilen.
    • Fertighausgruppe 2: Fertighäuser mit massivem Fundament sowie der tragenden Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen. Umfassungswände und tragende Konstruktion nach innen und außen mit feuerhemmenden, nichtbrennbaren Baustoffen ummantelt bzw. verkleidet.
    • Fertighausgruppe 3: Fertighäuser ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung.
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