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Betriebliche Altersversorgung

Das Wichtigste auf einen Blick

Seit Langem ist klar: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Wie Sie die Rentenlücke verringern können und wie Staat und Arbeitgeber Sie beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützen, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung ist es nachzulesen. Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente sinkt bis zum Jahr 2025 auf 48 % und bis 2030 auf 43 %.
  • Bauen Sie sich deshalb eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu attraktiven Sonderkonditionen auf. Niedrigere Kosten sorgen für eine höhere Rendite.
  • Der Staat unterstützt Sie, indem er bei Ihren Sparbeiträgen auf die Steuer und Sozialabgaben verzichtet.
  • Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie in den meisten Fällen mit altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) und einem Zuschuss von bis zu 20 % zu Ihrer Entgeltumwandlung.

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Die häufigsten Fragen zur Altersversorgung

  • Was ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV)?

    Die Altersvorsorge ruht in Deutschland traditionell auf drei Säulen:

    • Gesetzliche Rentenversicherung
    • Betriebliche Altersversorgung (bAV)
    • Private Vorsorge

    Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

    Bei der entgeltfinanzierten Form wandeln Sie Entgeltbestandteile aus Ihrem Entgelt zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung um.

    Die bAV ist eine der attraktivsten Vorsorgeformen, da Sie in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben sparen und erst im Rentenalter meist geringere Abgaben fällig werden.

  • Warum ist eine betriebliche Altersversorgung wichtig?

    Das Niveau der gesetzlichen Altersversorgung sinkt immer weiter; das ist leider eine Tatsache. Wer also heute nicht vorsorgt, muss sich später auf finanzielle Probleme einstellen. Es gilt daher, die entstandene Rentenlücke durch eine zusätzliche Altersversorgung auszugleichen, um den erworbenen Lebensstandard im Alter halten zu können.

    Auszug aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2022:

    Das Sicherungsniveau vor Steuern, das die Relation von Renten zu Löhnen zum Ausdruck bringt, beträgt derzeit 48,2 %. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau über 46,6 % im Jahr 2030 bis auf 44,9 % zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036.

    Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass für die Versicherten Handlungsbedarf besteht, die Einkommen im Alter zu verbessern. Es ist daher ratsam, frühzeitig die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung zu nutzen, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.

    Stand 01 Juli 2021 erhielten Männer durchschnittlich 1.226 Euro Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung; bei Frauen lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Altersrenten bei 803 Euro.

    Die Diehl-Gruppe bietet Ihnen einen Rahmen, in dem Sie die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung optimal nutzen können. Sie profitieren von Arbeitgeberzuschüssen, Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen und sehr niedrigen Verwaltungskosten.

  • Ich will ein Angebot zur betriebliche Altersversorgung – was muss ich tun?

    Um ein unverbindliches Angebot zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Diehl Assekuranz unter .

  • Ich will eine betriebliche Altersversorgung abschließen – was muss ich tun?

    Um eine bAV zu erhalten, müssen Sie eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Die Formulare dazu erhalten Sie unter .

    Sobald die Vereinbarung abgeschlossen ist, läuft für Sie alles von alleine. Die Beiträge werden über den Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltabrechnung bezahlt und Sie erhalten anschließend Ihre Vertragsunterlagen.

  • Übernimmt Diehl die betriebliche Altersversorgung meines vorherigen Arbeitgebers?

    Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer bAV unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese sogenannte Portabilität wird durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.

    Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.

    Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen, daher empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung. Pauschale Aussagen sind schwer zu treffen. Setzen Sie sich dazu bitte mit der Diehl Assekuranz AG unter 0911 / 947-2032 oder unter in Verbindung.

  • Gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber?

    Ja, Ihr Arbeitgeber unterstützt den Aufbau Ihrer betrieblichen Altersversorgung mit altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) und einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 20 %. 

    Als anspruchsberechtigter Vollzeitbeschäftigter erhalten Sie einen jährlichen AVWL-Baustein in Höhe von 360 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Betrag entsprechend ihrer Arbeitszeit, und Auszubildende erhalten 180 Euro. Der Anspruch auf AVWL beginnt ab dem 7. Monat der Betriebszugehörigkeit.

    Zusätzlich zu den AVWL erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen weiteren Zuschuss in Höhe von 20 %. Dieser wird Ihnen gewährt, wenn Sie Entgelt umwandeln und wenn Ihr monatliches Bruttoentgelt die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung im Abrechungsmonat nicht übersteigt, d. h. 7.550 € BBG-West bzw. 7.450 € BBG-Ost. Dieser Zuschuss wird nur für Umwandlungsbeträge bis 4 % BBG-RV gewährt.

      Beispiel 1* Beispiel 2*
    AVWL-Baustein Arbeitgeber 30,00 € 30,00 €
    20 % AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung 20,00 € 45,33 €
    Staatliche Förderung aus Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnis 52,41 € 119,47 €
    Zuschüsse gesamt 102,41 € 194,80 €
    Nettoaufwand des Mitarbeiters 47,59 € 107,20 €
    Gesamter Sparbeitrag monatlich 150,00 € 302,00 €

    *Annahme: monatliches Bruttogehalt 3.800 Euro, Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig, gesetzlich krankenversichert; Berechnung www.brutto-netto-rechner.info

  • Wie werden Beiträge und Leistungen steuerlich behandelt?

    Bei der betrieblichen Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, die Beiträge für die Versorgung sind steuerfrei, soweit Sie 8 % der BBG-RV nicht übersteigen.

    Dieser Höchstbetrag verringert sich um die Zuwendungen, auf die im selben Kalenderjahr die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG angewendet wird.

    Erst die ausgezahlten Leistungen sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG voll zu versteuern.

    Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist wesentlich niedriger ist als im Erwerbsleben, macht dies die Entgeltumwandlung besonders attraktiv.

  • Wie werden Beiträge und Leistungen sozialversicherungsrechtlich behandelt?

    Während der Einzahlungsphase sind die Beiträge bis zu 4 % der BBG-RV sozialversicherungsfrei. Erst bei der Auszahlung müssen Sie auf die Leistungen Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

    Zum 01.01.2020 wurde ein Freibetrag für Versorgungsbezüge eingeführt. Dieser wird der durchschnittlichen Lohnentwicklung angepasst. 

    Bei einer Kapitalabfindung müssen Sie zehn Jahre lang Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Berechnungsgrundlage hierfür ist eine fiktive Monatsrente in Höhe von einem 120tel der Kapitalauszahlung. Auch hier gilt der Freibetrag.

    Privat Krankenversicherte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge für diese Versorgungsbezüge. Auch Rentner, deren sozialversicherungspflichtige Gesamteinkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, zahlen für die über dieser Grenze liegenden Einkünfte keine Sozialversicherungsbeiträge.

  • Kann ich in die bAV so viel einzahlen wie ich möchte?

    Der staatlich geförderte Maximalbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er orientiert sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West (BBG-RV). Im Jahr 2024 beträgt die BBG-RV 90.600 Euro.

    D. h. in diesem Jahr können aus Ihrem Entgelt bis zu 7.008 Euro jährlich bzw. 584 Euro monatlich steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Das entspricht 8 % der BBG-RV. Haben Sie auch einen pauschalversteuerten Vertrag (Direktversicherung nach § 40b EStG), reduzieren sich diese 8 % um die pauschalversteuerten Beiträge.

    Sozialversicherungsfreiheit besteht für die Entgeltumwandlung in 2024 nur bis 3.624 Euro jährlich, bzw. 302 Euro monatlich. Das entspricht 4 % der BBG-RV.

  • Lohnt sich eine Entgeltumwandlung in Zeiten niedriger Zinsen überhaupt noch?

    Ja, denn außer von der Gesamtverzinsung in Ihrem Vertrag profitieren Sie noch von den Zuschüssen Ihres Arbeitgebers und der staatlichen Förderung. Auch die Wertentwicklung Ihrer betrieblichen Altersversorgung ist attraktiv.

    Obwohl das Zinsniveau und damit auch der Garantiezins für Lebensversicherungen seit Anfang der 2000er-Jahre kontinuierlich gesunken ist und es derzeit auch nicht so aussieht, als würde sich das bald ändern, erzielt unser Vertragspartner, die Allianz Lebensversicherung dennoch eine attraktive Verzinsung. Verträge im Vorsorgekonzept Perspektive erhalten auf die Sparanteile im Jahr 2024 eine durchschnittliche Verzinsung von 3,8 %. Das ist deutlich mehr, als sich mit anderen sicherheitsorientierten Anlagen erzielen lässt.

    Warum ist das so? Als einer der größten Kapitalanleger weltweit kann unser Vertragspartner, die Allianz, auch in Bereichen anlegen, die privaten Investoren oder Investmentfonds nicht offenstehen – langfristig, sicher, international und auch in neuen Wachstumsmärkten, die gute Erträge versprechen.

  • Zwischen welchen Tarifen kann ich wählen?

    Sie können zwischen drei verschiedenen Tarifen wählen:

    Tarif 1: Lebenslange Altersrente

    Die Beiträge zur Direktversicherung werden bei diesem Baustein zum Aufbau der Altersversorgung verwendet.  Bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns (zurzeit 67. Lebensjahr) wird eine lebenslange Rente gezahlt. Auf Antrag kann diese Zahlung um bis zu 5 Jahre vorgezogen oder aufgeschoben werden. Weiterhin kann auf Antrag statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden, womit der Vertrag endet.

    Bei Tod vor dem Rentenbeginn erfolgt eine einmalige Kapitalauszahlung an die gesetzlich versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.

    Bei Tod nach Rentenbeginn erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung an diese Hinterbliebenen in Höhe der 15-fachen jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente abzüglich bereits unterdessen gezahlter Renten.

    Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird lediglich ein Sterbegeld von derzeit max. 8.000 Euro an einen Sterbegeldberechtigten bzw. die Erben gezahlt.

    Aktuell ist nur das Vorsorgekonzept Perspektive möglich.

    Tarif 2: Lebenslange Altersrente mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

    Dieser Tarif enthält neben dem Baustein „Lebenslange Altersrente“ analog Tarif 1 den zusätzlichen Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“. Das heißt, im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt die Beitragszahlungspflicht des Mitarbeiters, stattdessen wird während dieses Zeitraums die Beitragszahlung für die Altersversorgung von der Direktversicherung übernommen.

    Zur Finanzierung dieses zusätzlichen Bausteins wird ein Teil der eingezahlten Beiträge verwendet, wodurch die spätere Altersrente geringer ausfällt als bei Tarif 1. Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit endet bereits mit dem 65. Lebensjahr.

    Dieser Tarif verlangt eine Risikoprüfung.

    Wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, entfällt der Versicherungsschutz für diesen Baustein. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach mehr als 6 Monaten muss erneut eine Risikoprüfung durchgeführt werden.

    Hier ist nur das Vorsorgekonzept Perspektive möglich.

    Tarif 3: Lebenslange Altersrente mit Hinterbliebenenversorgung

    Dieser Tarif enthält neben dem Baustein „Lebenslange Altersrente“ den zusätzlichen Baustein „lebenslange Hinterbliebenenrente“. Das heißt, bei Tod der versicherten Person erfolgt die Zahlung einer lebenslangen Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der Versichertenrente an die mitversicherte Person.

    Mitversicherte Personen können Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte sein.

    Bei gleichzeitigem Tod beider versicherter Personen wird ein Kapital in Höhe der 10-fachen jährlichen Hinterbliebenenrente abzüglich bereits gezahlter Renten an gesetzlich versorgungsberechtigte Hinterbliebene gezahlt.

    Dieser Tarif verlangt ebenfalls eine Risikoprüfung.

    Wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, wird die Hinterbliebenenrente zum Teil sehr stark reduziert. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach mehr als 6 Monaten muss erneut eine Risikoprüfung durchgeführt werden.

    Hier ist nur das Vorsorgekonzept Perspektive möglich.

  • Zwischen welchen Vorsorgekonzepten kann ich wählen?

    Das Vorsorgekonzept Perspektive bietet Ihnen Sicherheit und ein solides Wachstum dank einer schwankungsarmen, attraktiven Verzinsung Ihres Vorsorgekapitals – im Jahr 2024 beträgt sie 3,8 %. Einmal erreichte Erträge werden Ihrem Vertrag jährlich gutgeschrieben und sind so gegen Verluste geschützt. Ihre Beiträge sind zu 100 % gesichert. Bei Rentenbeginn stehen Ihnen garantiert mindestens Ihre eingezahlten Beiträge zur Altersvorsorge zur Verfügung. Die garantierte Mindestrente gibt Ihnen Planungssicherheit von Anfang an.

    Komfort Dynamik

    Mit dem Vorsorgekonzept KomfortDynamik nutzen Sie die Chancen des Kapitalmarktes durch einen hohen Anteil an chancenorientierten Anlagen wie etwa Aktien. Chancenorientierte Anlagen bringen Wert­schwankungen mit sich. KomfortDynamik federt diese Schwankungen ab. Ihr Vertragsguthaben kann zeitweise kleiner sein als die Summe der bereits gezahlten Beiträge. Zum Beginn der Auszahlungsphase stehen jedoch mindestens Ihre gezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung.

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