Sie können zwischen drei verschiedenen Tarifen wählen:
Tarif 1: Lebenslange Altersrente
Die Beiträge zur Direktversicherung werden bei diesem Baustein zum Aufbau der Altersversorgung verwendet. Bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns (zurzeit 67. Lebensjahr) wird eine lebenslange Rente gezahlt. Auf Antrag kann diese Zahlung um bis zu 5 Jahre vorgezogen oder aufgeschoben werden. Weiterhin kann auf Antrag statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden, womit der Vertrag endet.
Bei Tod vor dem Rentenbeginn erfolgt eine einmalige Kapitalauszahlung an die gesetzlich versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.
Bei Tod nach Rentenbeginn erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung an diese Hinterbliebenen in Höhe der 15-fachen jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente abzüglich bereits unterdessen gezahlter Renten.
Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird lediglich ein Sterbegeld von derzeit max. 8.000 Euro an einen Sterbegeldberechtigten bzw. die Erben gezahlt.
Aktuell ist nur das Vorsorgekonzept Perspektive möglich.
Tarif 2: Lebenslange Altersrente mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Dieser Tarif enthält neben dem Baustein „Lebenslange Altersrente“ analog Tarif 1 den zusätzlichen Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“. Das heißt, im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt die Beitragszahlungspflicht des Mitarbeiters, stattdessen wird während dieses Zeitraums die Beitragszahlung für die Altersversorgung von der Direktversicherung übernommen.
Zur Finanzierung dieses zusätzlichen Bausteins wird ein Teil der eingezahlten Beiträge verwendet, wodurch die spätere Altersrente geringer ausfällt als bei Tarif 1. Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit endet bereits mit dem 65. Lebensjahr.
Dieser Tarif verlangt eine Risikoprüfung.
Wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, entfällt der Versicherungsschutz für diesen Baustein. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach mehr als 6 Monaten muss erneut eine Risikoprüfung durchgeführt werden.
Hier ist nur das Vorsorgekonzept Perspektive möglich.
Tarif 3: Lebenslange Altersrente mit Hinterbliebenenversorgung
Dieser Tarif enthält neben dem Baustein „Lebenslange Altersrente“ den zusätzlichen Baustein „lebenslange Hinterbliebenenrente“. Das heißt, bei Tod der versicherten Person erfolgt die Zahlung einer lebenslangen Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der Versichertenrente an die mitversicherte Person.
Mitversicherte Personen können Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte sein.
Bei gleichzeitigem Tod beider versicherter Personen wird ein Kapital in Höhe der 10-fachen jährlichen Hinterbliebenenrente abzüglich bereits gezahlter Renten an gesetzlich versorgungsberechtigte Hinterbliebene gezahlt.
Dieser Tarif verlangt ebenfalls eine Risikoprüfung.
Wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, wird die Hinterbliebenenrente zum Teil sehr stark reduziert. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach mehr als 6 Monaten muss erneut eine Risikoprüfung durchgeführt werden.
Hier ist nur das Vorsorgekonzept Perspektive möglich.