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Unfallversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick

Alle 4 Sekunden geschieht in Deutschland ein Unfall. Rund 60 % passieren in der Freizeit oder zu Hause. Was viele nicht wissen: Bei Unfällen im Urlaub, im Haushalt, beim Sport oder anderen privaten Aktivitäten greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Eine zusätzliche private Absicherung ist deshalb notwendig.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • 24 Stunden, 365 Tage, weltweit Versicherungsschutz
  • Günstiger Beitrag durch Gruppenversicherung
  • Exklusiv nur für Diehl-Mitarbeiter*innen und deren Familienangehörige
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Sofortiger Versicherungsschutz

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Die häufigsten Fragen zur Unfallversicherung

  • Was gilt als Unfall?

    Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

  • Wann zahlt die private Unfallversicherung?

    Die private Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen eine Invalidität zurückbleibt. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.  Sie erhalten dann eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad). Die sog. Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad. Der Verlust eines Daumens entspricht z.B. einem Invaliditätsgrad von 20 %, eine Querschnittslähmung bedeutet 100 % Invalidität (Vollinvalidität).

  • Was bringt mir zusätzlicher privater Schutz? Ich bin doch gesetzlich unfallversichert?

    Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen oder beim Schul- und Kita-Besuch passieren bzw. auf dem Weg dorthin. Freizeitunfälle werden von der gesetzlichen Versicherung nicht getragen. Die private Unfallversicherung leistet dagegen bei Freizeit- und allen anderen Unfällen.

  • Welche Leistungen kann ich in der Unfallversicherung wählen?
    • Invaliditätsleistung
      Die Invaliditätsleistung wird gezahlt, wenn Sie durch einen Unfall eine dauernde körperliche oder geistige Beeinträchtigung erleiden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem vom Arzt endgültig festgesetzten Grad der Beeinträchtigung. Durch die Vereinbarung einer 225 %-igen Progression erhalten Sie eine höhere Versicherungsleistung, wenn der Invaliditätsgrad 25 % übersteigt.
    • Todesfallleistung
      Sichern Sie die Versorgung Ihres Partners bzw. Ihrer Familie als Hinterbliebene im Falle Ihres Todes ab. Wünschen Sie die Auszahlung der Todesfallsumme an eine bestimmte Person, so vereinbaren Sie bitte im Antrag ein ausdrückliches Bezugsrecht.
    • Krankenhaustagegeld
      Nach den bisherigen Reformen im Gesundheitswesen sind Sie bei einem Krankenhausaufenthalt verpflichtet, einen gewissen Teil selbst zu bezahlen. Gerade wenn Sie länger im Krankenhaus verweilen müssen, kann es teuer werden. Die Leistung des Krankenhaustagegeldes erfolgt für zwei Jahre und kann Sie bei der gesetzlichen Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt unterstützen.

      Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt zahlen wir Ihnen für die gleiche Anzahl an Kalendertagen, die Sie im Krankenhaus verbracht haben, ein Genesungsgeld in gleicher Höhe, sofern Sie das Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart haben.
    • Unfallrente
      Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % zahlen wir unabhängig vom Alter lebenslang die vereinbarte Rente. Diese hilft den regelmäßigen Verpflichtungen nachzukommen und das unabhängig von der gesetzlichen Rente.
  • Was hat es mit der Gliedertaxe auf sich?

    In der Gliedertaxe legt der Versicherer fest, welchen Grad der Invalidität er bei Verlust oder Funktions­unfähigkeit eines Körperteils anerkennt. Davon und von der vereinbarten Progression hängt die Höhe der Leistung ab. Für Diehl-Mitarbeiter*innen und deren Angehörige haben wir eine verbesserte Gliedertaxe mit dem Versicherer vereinbart.

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