Das Wichtigste auf einen Blick
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz, der das Notwendige nicht überschreitet. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt daher bei Zahnersatz nur einen sog. befundbezogenen Festzuschuss. Dieser Zuschuss deckt häufig nicht einmal die tatsächlich anfallenden Kosten. Wollen Sie etwas Besseres als die Kassenleistung, müssen Sie dafür teilweise tief in die eigene Tasche greifen.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie einen großen Teil der Kosten absichern, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Das leistet die Zahn-Zusatzversicherung „ZahnGesund“
Die verschiedenen Tarife versichern in unterschiedlichem Maße die Kosten für Zahnprophylaxe, medizinisch notwendige Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie die Aufwendungen für die Erstellung des Heil- und Kostenplans. Außerdem sind schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur und Hypnose, das Bleaching und die Wurzelbehandlung mit und ohne Vorleistung der Kasse versichert.
Sie möchten weitere Informationen?
WÄHLEN SIE ZWISCHEN UNTERSCHIEDLICHEN TARIFEN: HIER GEHT ES ZUM ANGEBOTSRECHNER