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Zahnzusatzversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick

Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz, der das Notwendige nicht überschreitet. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt daher bei Zahnersatz nur einen sog. befundbezogenen Festzuschuss. Dieser Zuschuss deckt häufig nicht einmal die tatsächlich anfallenden Kosten. Wollen Sie etwas Besseres als die Kassenleistung, müssen Sie dafür teilweise tief in die eigene Tasche greifen.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie einen großen Teil der Kosten absichern, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick
Das leistet die Zahn-Zusatzversicherung „ZahnGesund“

Das leistet die Zahn-Zusatzversicherung „ZahnGesund“

Die verschiedenen Tarife versichern in unterschiedlichem Maße die Kosten für Zahnprophylaxe, medizinisch notwendige Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie die Aufwendungen für die Erstellung des Heil- und Kostenplans. Außerdem sind schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur und Hypnose, das Bleaching und die Wurzelbehandlung mit und ohne Vorleistung der Kasse versichert.

Die häufigsten Fragen zur ZahnGesund

  • Wer kann sich in ZahnGesund versichern?

    ZahnGesund kann nur abgeschlossen und aufrechterhalten werden, wenn und solange für die versicherte Person ein Leistungsanspruch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. auf freie Heilfürsorge oder ein Anspruch auf truppenärztliche Versorgung besteht.

    Aufnahme- und versicherungsfähig sind außerdem nur Personen, die bei Tarifabschluss nicht mehr als drei fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähne haben. Ausgenommen hiervon sind Weisheitszähne, Milchzähne und bestehende Lückenschlüsse. Soweit die versicherte Person bei Vertragsschluss mehr als drei fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähne hat, besteht daher kein Versicherungsschutz.

  • Sieht ZahnGesund Wartezeiten vor?

    Nein, ZahnGesund sieht keine Wartezeiten vor.

  • Sehen die ZahnGesund-Tarife eine Mindestvertragsdauer vor?

    Ja, die vereinbarte Mindestvertragsdauer beläuft sich auf 24 Monate. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von 24 Monaten, mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungs-jahres kündigen. Beispiel: Versicherungsbeginn 01.07.2021. Die Kündigung würde zum 31.12.2023 wirksam, wenn uns bis spätestens 30.09.2023 eine Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers zugeht.

  • Beitragssprünge - Leistungen des Versicherungsnehmers

    Zu Beginn der Versicherung ist der Beitrag zu zahlen, der dem Eintrittsalter der zu versichernden Personen entspricht. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns.

    Für ZahnGesund 75+ (Tarifstufe 577) bzw. ZahnGesund 85+ (Tarifstufe 578) gilt:

    Für Personen, die das 5., 15., 25., 35., 40., 45., 50., 55., 60. Lebensjahr vollendet haben, ist ab Beginn des auf diesen Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu zahlen.

    Für ZahnGesund 100 (Tarifstufe 579) gilt:

    Für Personen, die das 5., 15., 25., 30., 35., 45., 50., 55., 60. Lebensjahr vollendet haben, ist ab Beginn des auf diesen Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu zahlen.

  • Sehen die ZahnGesund-Tarife Summenbegrenzungen in den ersten Jahren vor?
    Zahnstaffel ZahnGesund 75+ ZahnGesund 85+ ZahnGesund 100
    Leistungsbegrenzung
    (VJ = Versicherungsjahre)
         

    im ersten VJ

    bis 900 € bis 1.000 €

    bis 1.500 €

    in den ersten zwei VJ

    bis 1.800 € bis 2.000 €

    bis 3.000 €

    in den ersten drei VJ

    bis 2.700 € bis 3.000 €

    bis 4.500 €

    in den ersten vier VJ

    bis 3.600 € bis 4.000 €

    bis 6.000 €

    ab dem 5. VJ und bei Unfall

     

    unbegrenzte Leistung

     

     

  • Welche Zahnersatzleistungen sind in ZahnGesund versichert?

    Erstattungsfähig sind die Kosten für Zahnersatz:

    • Kronen,
    • Veneers, Lumineers,
    • Inlays, Onlays, Overlays,
    • Brücken, Brückenglieder, Ankerzähne,
    • Implantate einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Maßnahmen wie Knochenaufbau,
    • Teil- oder Vollprothesen,
    • Verblendungen,
    • Reparaturen von Zahnersatz

    sowie die damit im direkten Zusammenhang stehenden zahnärztlichen Behandlungen inklusive Vor- und Nachbehandlungen wie z.B. digitale Volumentomographie, Anästhesieleistungen, chirurgische Maßnahmen, funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen, nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien, z.B. aus Keramik oder Edelmetall, auch im CEREC- Verfahren hergestellte Versorgungen.

  • In welcher Höhe sieht ZahnGesund Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen vor?

    Erstattet werden

    • 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen im Rahmen der zahnärztlichen Regelversorgung (ohne privatärztlichen Vergütungsanteil)
    • 75 % bzw. 80 % mit Bonusheft (10 J. lückenlos) in ZahnGesund 75+ (Tarifstufe 577)
    • 85 % bzw. 90 % mit Bonusheft (10 J. lückenlos) in ZahnGesund 85+ (Tarifstufe 578)
    • 100 % in ZahnGesund 100 (Tarifstufe 579)

    der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen.

    Vorleistungen der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung werden in Abzug gebracht.

  • In welcher Höhe werden in ZahnGesund Material- und Laborkosten erstattet und gibt es eine Sachkostenliste für Laborarbeiten?

    Wir verzichten auf ein Preis-/Leistungsverzeichnis. Die Kosten werden im tariflichen Rahmen für nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien z.B. aus Keramik oder Edelmetall, auch als CEREC Versorgung erstattet.

  • Ist in ZahnGesund die Anzahl der Implantate für die geleistet wird, begrenzt?

    Nein, gemäß Bedingungen ist die Anzahl der Implantate nicht begrenzt. Es gilt wie für alle Versorgungen bzw. Leistungen das Prinzip der medizinischen Notwendigkeit, die im Einzelfall zu prüfen ist.

  • Werden in ZahnGesund auch Verblendungen erstattet?

    Ja, Verblendungen (auch Keramikverblendungen) werden bei medizinischer Notwendigkeit

    • zu 75 % bzw. 80 % mit Bonusheft bis zum Zahn 6 übernommen (ZahnGesund 75+)
    • zu 85 % bzw. 90 % mit Bonusheft bis zum Zahn 8 übernommen (ZahnGesund 85+)
    • zu 100 % bis zum Zahn 8 übernommen (ZahnGesund 100)

    Vorleistungen der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung werden in Abzug gebracht.

  • Sind in ZahnGesund Wurzelbehandlungen versichert?

    Ja, erstattet werden 100 % der Gesamtaufwendungen für Wurzelbehandlungen (z.B. Wurzelkanalbe-handlung, Wurzelspitzenresektion, elektrometrische Längenmessung) sowie die damit im direkten Zu-sammenhang stehenden zahnärztlichen Behandlungen inklusive Vor- und Nachbehandlungen wie z.B. OP-Mikroskop, Laserbehandlung sowie evtl. Anästhesieleistungen.

    Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung abgezogen.

    Erbringt die GKV bzw. die freie Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung keine Vorleistung für eine Wurzelbehandlung bzw. für zahnärztliche Vor- und Nachbehandlung erstatten wir von den erstat-tungsfähigen Gesamtaufwendungen

    • 75 % in ZahnGesund 75+ (Tarifstufe 577)
    • 85 % in ZahnGesund 85+ (Tarifstufe 578)
    • 100 % in ZahnGesund 100 (Tarifstufe 579)
  • Sind Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscherschienen) in ZahnGesund versichert?

    Ja, Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscherschienen) sowie die damit im direkten Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen und nach ortsüblichen Preisen be-rechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sind im tariflichen Rahmen erstattungsfähig:

    • 75 % bis zur Höhe von 500 Euro in ZahnGesund 75+ (Tarifstufe 577)
    • 85 % bis zur Höhe von 850 Euro in ZahnGesund 85+ (Tarifstufe 578)
    • 100 % in ZahnGesund 100 (Tarifstufe 579)
  • Welche Kosten für Zahnprophylaxe sind versichert?

    Erstattungsfähig sind die Kosten für Zahnprophylaxe. Hierunter fallen die folgenden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähigen Behandlungen:

    • die Erstellung eines Mundhygienestatus,
    • die eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen,
    • die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
    • die Kontrolle des Übungserfolges,
    • die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärtetem Kunststoff,
    • die Behandlung überempfindlicher Zähne,
    • die Erstellung des Parodontalstatus einschließlich Parodontaldiagnostik,
    • die Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen,
    • die lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger,
    • die professionelle Zahnreinigung (PZR): Diese umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.
  • In welcher Höhe werden die Kosten für Zahnprophylaxe erstattet?

    Erstattet werden je Versicherungsjahr zweimal 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen jeweils bis zur Höhe von

    • 75 Euro in ZahnGesund 75+ (Tarifstufe 577)
    • 85 Euro in ZahnGesund 85+ (Tarifstufe 578)
    • 100 Euro in ZahnGesund 100 (Tarifstufe 579)
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