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Betriebliche Altersversorgung

Das Wichtigste auf einen Blick

Seit Langem ist klar: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Wie Sie die Rentenlücke verringern können und wie Staat und Arbeitgeber Sie beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützen, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung ist es nachzulesen. Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente sinkt bis zum Jahr 2030 auf 43 %.
  • Bauen Sie sich deshalb eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu attraktiven Sonderkonditionen auf. Niedrigere Kosten sorgen für eine höhere Rendite.
  • Der Staat unterstützt Sie, indem er bei Ihren Sparbeiträgen auf die Steuer und Sozialabgaben verzichtet.
  • Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie in den meisten Fällen mit altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) und einem Zuschuss von bis zu 20 % zu Ihrer Entgeltumwandlung.

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Die häufigsten Fragen zur Altersversorgung

  • Was ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV)?

    Die Altersvorsorge ruht in Deutschland traditionell auf drei Säulen:

    • Gesetzliche Rentenversicherung
    • Betriebliche Altersversorgung (bAV)
    • Private Vorsorge

    Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

    Bei der entgeltfinanzierten Form wandeln Sie Entgeltbestandteile aus Ihrem Entgelt zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung um.

    Die bAV ist eine der attraktivsten Vorsorgeformen, da Sie in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben sparen und erst im Rentenalter meist geringere Abgaben fällig werden.

  • Warum ist eine betriebliche Altersversorgung wichtig?

    Das Niveau der gesetzlichen Altersversorgung sinkt immer weiter; das ist leider eine Tatsache.

    Auszug aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2024:

    Das Sicherungsniveau vor Steuern, das die Relation von Renten zu Löhnen zum Ausdruck bringt, beträgt derzeit 48,2 %. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau über 46,6 % im Jahr 2030 bis auf 44,9 % zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036.

    Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass für die Versicherten Handlungsbedarf besteht, die Einkommen im Alter zu verbessern. Es ist daher ratsam, frühzeitig die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung zu nutzen, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.

    Stand 01.07.2023 erhielten Männer durchschnittlich 1.346 Euro monatliche Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung; bei Frauen lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Altersrenten bei 903 Euro.

    Quelle: RVB (bmas.de)

    Wer also heute nicht vorsorgt, muss sich später auf finanzielle Probleme einstellen. Es gilt daher, die entstandene Rentenlücke durch eine zusätzliche Altersversorgung auszugleichen, um den erworbenen Lebensstandard im Alter halten zu können.

  • Ich will ein Angebot zur betriebliche Altersversorgung – was muss ich tun?

    Um ein unverbindliches Angebot zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Diehl Assekuranz unter .

  • Ich will eine betriebliche Altersversorgung abschließen – was muss ich tun?

    Um eine bAV zu erhalten, müssen Sie eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Die Formulare dazu erhalten Sie unter .

    Sobald die Vereinbarung abgeschlossen ist, läuft für Sie alles von alleine. Die Beiträge werden über den Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltabrechnung bezahlt und Sie erhalten anschließend Ihre Vertragsunterlagen.

  • Übernimmt Diehl die betriebliche Altersversorgung meines vorherigen Arbeitgebers?

    Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer bAV unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese sogenannte Portabilität wird durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.

    Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.

    Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen, daher empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung. Pauschale Aussagen sind schwer zu treffen. Setzen Sie sich daher bitte mit der Diehl Assekuranz unter 0911 / 947-2032 oder unter in Verbindung.

  • Gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber?

    Ja, Ihr Arbeitgeber unterstützt den Aufbau Ihrer betrieblichen Altersversorgung mit altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) und einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 20 %. 

    Als anspruchsberechtigter Vollzeitbeschäftigter erhalten Sie einen jährlichen AVWL-Baustein in Höhe von 360 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Betrag entsprechend ihrer Arbeitszeit, und Auszubildende erhalten 180 Euro. Der Anspruch auf AVWL beginnt ab dem 7. Monat der Betriebszugehörigkeit.

    Zusätzlich zu den AVWL erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen weiteren Zuschuss in Höhe von 20 %. Dieser wird Ihnen gewährt, wenn Sie Entgelt umwandeln und wenn Ihr monatliches Bruttoentgelt die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung in Höhe von 8.050 € monatlich im Abrechnungsmonat nicht übersteigt. Dieser Zuschuss wird nur für Umwandlungsbeträge bis 4 % BBG-RV gewährt.

      Beispiel 1* Beispiel 2*
    AVWL-Baustein Arbeitgeber 30,00 € 30,00 €
    20 % AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung 20,00 € 48,67 €
    Staatliche Förderung aus Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnis 46,14 € 112,17 €
    Zuschüsse gesamt 96,14 € 190,84 €
    Nettoaufwand des Mitarbeiters 53,86 € 131,16 €
    Gesamter Sparbeitrag monatlich 150,00 € 322,00 €

    *Berechnungsgrundlage: www.brutto-netto-rechner.info. Annahme: monatliches Bruttogehalt 3.900 Euro, Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 2,5 %.

  • Wie werden Beiträge und Leistungen steuerlich behandelt?

    Bei der betrieblichen Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, die Beiträge für die Versorgung sind steuerfrei, soweit Sie 8 % der BBG-RV nicht übersteigen.

    Dieser Höchstbetrag verringert sich um die Zuwendungen, auf die im selben Kalenderjahr die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG angewendet wird.

    Erst die ausgezahlten Leistungen sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG voll zu versteuern.

    Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist wesentlich niedriger ist als im Erwerbsleben, macht dies die Entgeltumwandlung besonders attraktiv.

  • Wie werden Beiträge und Leistungen sozialversicherungsrechtlich behandelt?

    Während der Einzahlungsphase sind die Beiträge bis zu 4 % der BBG-RV sozialversicherungsfrei. Erst bei der Auszahlung müssen Sie auf die Leistungen Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

    Zum 01.01.2020 wurde ein Freibetrag für Versorgungsbezüge eingeführt. Dieser wird der durchschnittlichen Lohnentwicklung angepasst. 

    Bei einer Kapitalabfindung müssen Sie 10 Jahre lang Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Berechnungsgrundlage hierfür ist eine fiktive Monatsrente in Höhe von einem 120tel der Kapitalauszahlung. Auch hier gilt der Freibetrag.

    Privat Krankenversicherte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge für diese Versorgungsbezüge. Auch Rentner, deren sozialversicherungspflichtige Gesamteinkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, zahlen für die über dieser Grenze liegenden Einkünfte keine Sozialversicherungsbeiträge.

  • Kann ich in die bAV so viel einzahlen wie ich möchte?

    Der staatlich geförderte Maximalbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er orientiert sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2025 beträgt die BBG-RV 96.600 Euro.

    D. h. in diesem Jahr können aus Ihrem Entgelt bis zu 7.728 Euro jährlich bzw. 644 Euro monatlich steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Das entspricht 8 % der BBG-RV. Haben Sie auch einen pauschalversteuerten Vertrag (Direktversicherung nach § 40b EStG), reduzieren sich diese 8 % um die pauschalversteuerten Beiträge.

    Sozialversicherungsfreiheit besteht für die Entgeltumwandlung in 2025 nur bis 3.864 Euro jährlich, bzw. 322 Euro monatlich. Das entspricht 4 % der BBG-RV.

  • Lohnt sich eine Entgeltumwandlung in Zeiten niedriger Zinsen überhaupt noch?

    Ja, denn außer von der Gesamtverzinsung in Ihrem Vertrag profitieren Sie noch von den Zuschüssen Ihres Arbeitgebers und der staatlichen Förderung. Auch die Wertentwicklung Ihrer betrieblichen Altersversorgung ist attraktiv.

    Obwohl das Zinsniveau weiterhin recht niedrig ist, erzielt unser Vertragspartner, die Allianz Lebensversicherung dennoch eine attraktive Verzinsung. Verträge im Vorsorgekonzept Perspektive erhalten auf die Sparanteile im Jahr 2025 eine durchschnittliche Verzinsung von 3,8 %. Das ist deutlich mehr, als sich mit anderen sicherheitsorientierten Anlagen erzielen lässt.

    Warum ist das so? Als einer der größten Kapitalanleger weltweit kann unser Vertragspartner, die Allianz, auch in Bereichen anlegen, die privaten Investoren oder Investmentfonds nicht offenstehen – langfristig, sicher, international und auch in neuen Wachstumsmärkten, die gute Erträge versprechen.

  • Wie funktioniert eine Rentenversicherung?

    Die Beiträge zur Direktversicherung werden zum Aufbau der Altersversorgung verwendet.  Bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns (zurzeit 67. Lebensjahr) wird eine lebenslange Rente gezahlt. Auf Antrag kann diese Zahlung um bis zu 5 Jahre vorgezogen oder aufgeschoben werden. Weiterhin kann auf Antrag statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden.

    Bei Tod vor dem Rentenbeginn erfolgt eine einmalige Kapitalauszahlung an die gesetzlich versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.

    Bei Tod nach Rentenbeginn erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen in Höhe der 15-fachen jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente abzüglich bereits gezahlter Renten.

    Sind keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, wird ein Sterbegeld von derzeit max. 8.000 Euro an einen Sterbegeldberechtigten bzw. die Erben gezahlt.

  • Zwischen welchen Vorsorgekonzepten kann ich wählen?
    Perspektive

    Das Vorsorgekonzept Perspektive bietet Ihnen Sicherheit und ein solides Wachstum dank einer schwankungsarmen, attraktiven Verzinsung Ihres Vorsorgekapitals – im Jahr 2025 beträgt diese 3,8 %. Einmal erreichte Erträge werden Ihrem Vertrag jährlich gutgeschrieben und sind so gegen Verluste geschützt. Bei Rentenbeginn stehen Ihnen garantiert mindestens 90 % Ihrer eingezahlten Beiträge zur Altersvorsorge zur Verfügung. 

    KomfortDynamik

    Mit dem Vorsorgekonzept KomfortDynamik nutzen Sie die Chancen des Kapitalmarktes durch einen hohen Anteil an chancenorientierten Anlagen wie etwa Aktien. Chancenorientierte Anlagen bringen Wert­schwankungen mit sich. KomfortDynamik federt diese Schwankungen ab. Ihr Vertragsguthaben kann zeitweise kleiner sein als die Summe der bereits gezahlten Beiträge. Zum Beginn der Auszahlungsphase stehen jedoch mindestens 80 % Ihrer gezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung.

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