Bei Elektroautomobilen kommen meist Batterien zum Einsatz, die nach internationalen Regelungen als Gefahrgut eingestuft sind.
Für die Lagerung und den Transport solcher Gefahrgüter, wie z.B. Lithium-Ionen Batterien (UN 3480), ist eine geprüfte Gefahrgutverpackung notwendig. Für den Transport beschädigter Batterien gelten spezielle Vorschriften.
Ausgereifte Verpackungslösungen
Wir haben für diesen Anwendungsfall ausgereifte Verpackungslösungen aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz entwickelt.
Verschiedene, einfach zu handhabende Fixierungsmöglichkeiten erlauben die fachgerechte Unterbringung jeder Batterie in einer Kiste. Dafür stehen schwer entflamm- bis nicht brennbare Dämmmaterialien zur Verfügung, die gesetzgeberischen Anforderungen entsprechen. Ferner ist eine Verwendung als Pendelverpackung möglich.
Neben der Belieferung mit diversen Standardkisten, lassen sich auch Spezialanforderungen der Kunden realisieren.
Abmessungen: nach Bedarf
Gewichte: bis 3.100 kg zulässiges Gesamtgewicht