BAM-Prüfungen BAM-Prüfungen
BAM-Prüfungen BAM-Prüfungen

Der Status als anerkannte Prüfstelle der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erlaubt es uns, die Baumusterprüfung von Gefahrgutverpackungen nach den deutschen „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)-RSE" vorzunehmen. Selbstverständlich gilt dies auch für Luft- und Seefracht.

Wir sind berechtigt, Baumusterprüfungen folgender Arten von Verpackungen/ IBC/ Großverpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter durchzuführen:

Verpackungen der Codierung 1A2, 1B2, 3A2, 4A, 4B, 4C, 4D, 4F, 1G, 4H (nur feste Stoffe) bis zu einer Bruttomasse von 450 kg (1:50); IBC der Codierung 11C, 11D, 11F und Großverpackungen der Codierung 50A, 50B, 50C, 50D, 50F, 50H (nur feste Stoffe) bis zu einer Bruttomasse von 3.100 kg (1:15).

Wir sind nicht nur in der Lage, eigens konstruierte, auf Ihre Vorgaben abgestimmte Verpackungen zeitnah zu prüfen, sondern fungieren auch als Dienstleister, um beigestellte Verpackungen vorschriftsmäßig zu untersuchen.