„VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission und der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission“
Am 1. Juni 2007 ist die neue Chemikalienverordnung der EU „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Reach)“ in Kraft getreten. Die so genannte Reach-Verordnung wird das europäische Chemikalienrecht grundlegend verändern. Sie ist geltend in allen EU-Ländern und regelt die Einführung, Herstellung und Anwendung aller Chemikalien. Sie dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Die Verordnung beruht auf dem Grundsatz der stärkeren Verantwortung der Industrie für den gefahrlosen Umgang mit ihren Stoffen. Das heißt, Hersteller und Importeure müssen die Risiken der hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffe analysieren und Maßnahmen für die sichere Handhabung vorschlagen.
Jedes in der EU ansässige Unternehmen aus jedem Wirtschaftssektor, also auch die NE-Metallindustrie, ist von der Reach-Verordnung betroffen.
Das Reach-System umfasst die Stoffanmeldung (Registrierung), die Stoffbewertung (Evaluierung), die Zulassung (Autorisierung) sowie die Beschränkung von Stoffen. Metalle und deren Verbindungen sind Stoffe im Sinne der Reach-Verordnung und unterliegen damit der Registrierungspflicht.
Reach bedeutet in jeder Hinsicht einen gestiegenen Arbeitsaufwand für alle Industrieunternehmen in Europa, birgt aber auch Chancen für die Entwicklung neuer innovativer Produkte.
Die Vorregistrierungsphase von Stoffen hat am 1.Juni 2008 begonnen. Nun können alle Hersteller, Importeure und Alleinvertreter ihre Stoffe bis zum 31. November 2008 über das REACH-IT Portal der ECHA (Chemikalienagentur mit Sitz in Finnland) vorregistrieren. Vorregistriert werden können nur die Phase-in-Stoffe, das sind alle „Altstoffe“, die im EINECS-Verzeichnis (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) aufgelistet sind.
Durch die Vorregistrierung wird keine Verpflichtung zur Registrierung ausgelöst.
Nach der Vorregistrierung erfolgt eine Zuordnung aller Teilnehmer nach Art des Stoffes zum jeweiligen pre-SIEF (Substance Information Exchange Forum).
Nach Ende der Vorregistrierungsphase veröffentlicht die Agentur auf ihrer Website bis zum 1.Januar 2009 eine Liste aller vorregistrierten Phase-in-Stoffe. Angegeben werden dabei der Stoffname, die EINECS- oder CAS-Nr. und die erste vorgesehene Frist für die Registrierung. Die Namen der Vorregistranten werden nicht veröffentlicht, sind aber allen Behörden zugänglich.
Die Halbzeugwerke des Teilkonzerns Diehl Metall mit den Standorten Röthenbach, Sundwig und Griset S.A. und die Süddeutsche Metallhandelsgesellschaft mbH haben alle Metalle > 1 t/a, die in ihren Halbzeugen verwendet werden, vorregistriert, um die in der REACH-Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen ggf. in Anspruch nehmen zu können.
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern) gelten unter der REACH-Verordnung als zulassungspflichtige Stoffe. Sie werden im Anhang XIV der Verordnung aufgeführt.
Im Internet veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in regelmäßigen Abständen eine Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen, die in den Anhang XIV der Verordnung aufgenommen werden sollen.
http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp
Die in der Kandidatenliste genannten Stoffe sind in unseren Erzeugnissen nicht enthalten!
Sollten auf der Kandidatenliste Stoffe aufgezählt werden, die in unseren Erzeugnisse mit > 0,1% enthalten sind, werden wir unseren Informationspflichten gegenüber unseren Kunden gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung unaufgefordert nachkommen.
Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zum 01.06.2007 wurde die Richtlinie 91/155/EWG (Informationen in Sicherheitsdatenblättern) aufgehoben. Die Inhalte und der Aufbau des Sicherheitsdatenblattes haben sich gegenüber der bisherigen Richtlinie in einigen Punkten geändert. In der REACH-Verordnung sind keine Übergangsfristen für die Bestimmungen zum Sicherheitsdatenblatt genannt.
Eine Änderung der bestehenden Sicherheitsdatenblätter nur aufgrund der formal geänderten Vorgaben in REACH ist nicht erforderlich. Es dürfen die existierenden Sicherheitsdatenblätter, die den derzeit geltenden Bestimmungen entsprechen, auch weiterhin an die bisherigen Kunden bzw. neuen Kunden versandt werden.
Aufgrund der festgelegten Definition von Stoff, Zubereitung und Erzeugnis im „Guidance on requirements for substances in articles“ betrachten wir:
Abfälle im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie 2006/12/EG unterliegen nicht dem Geltungsbereich der REACH-Verordnung, da sie nicht als Stoff, Zubereitung oder Erzeugnis im Sinne von REACH aufzufassen sind.
Bei der Herstellung von Legierungen eingesetzte Schrotte verlieren jedoch ihren Abfallstatus. Unter REACH tragen die Hersteller von Legierungen die Pflichten der Hersteller von Zubereitungen und gelten entsprechend als nachgeschaltete Anwender.
Aus Abfall rückgewonnene Stoffe sind von der Registrierungspflicht befreit, sofern nachgewiesen werden kann, dass der rückgewonnene Stoff bereits in der EU registriert worden ist und die erforderlichen Stoffinformationen vorhanden sind. Die Schrotte, die von den Diehl-Halbzeugwerken eingesetzt werden, sind demnach selbst nicht registrierungspflichtig, da sie sich auf die Registrierung des Primärmetalls beziehen können. Um in der Übergangszeit bis zur Registrierung der Metalle durch die Primärerzeuger diese weiterhin legal nach REACH nutzen zu dürfen, hat sich Diehl Metall an der Vorregistrierung beteiligt.
Titel der Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Reach) […]
Geltungsbereich: Die Reach-Verordnung ist geltend in allen EU-Ländern und regelt die Einführung, Herstellung und Anwendung aller Chemikalien.
Betroffenheit: Jedes in der EU ansässige Unternehmen aus jedem Wirtschaftssektor ist von der Reach-Verordnung betroffen. Reach betrifft alle Hersteller, Importeure, Händler und Verwender (= nachgeschaltete Anwender) von chemischen Stoffen als solche oder in Zubereitungen.
In Kraft getreten: 01. Juni 2007
Was heißt Reach:
R = Registrierung
E = Evaluierung (Bewertung)
A = Autorisierung (Zulassung) von
CH = (chemischen) Stoffen in Europa.
Metalle unter Reach:
Metalle und Metallverbindungen gelten als Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung und unterliegen somit definierten Pflichten der Registrierung.
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