
Nach dem geltenden Umsatzsteuergesetz hat allein der Unternehmer die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzung der Steuerbefreiung zu tragen. Der Finanzverwaltung gegenüber sind Sie an dieser Stelle verpflichtet, die Voraussetzung der Steuerbefreiung nachzuweisen.
Kann der Unternehmer den beleg- oder buchmäßigen Nachweis nicht, nicht vollständig oder nicht zeitnah führen, ist deshalb grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind und das liefernde Unternehmen mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen muss!
Der EU-Monitor für SAP-Systeme bietet Ihnen eine einfache und schnelle Lösung zum Austausch der Gelangensbestätigungen mit Ihrem Abnehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Er verbindet alle notwendigen Geschäftsprozesse zu einer revisionsgerechten und vollständigen Einheit.

Wir sind nicht nur Software-Hersteller sondern auch Anwender in der eigenen Unternehmensgruppe für die der sichere Umgang mit sensiblen Daten eine Selbstverständlichkeit ist. Wir bieten an, dass Sie sich auch mit unseren Fachkräften austauschen können. Gerade bei der Frage der praxisgerechten Umsetzung im Unternehmen ein entscheidender Mehrwert!
Neben unseren Lösungen "aus der Praxis für die Praxis" zeichnen wir uns insbesondere in der Erfahrung und Leitung von Projekten aus.
Weitere Aspekte wie das Verstehen von komplexen innerbetrieblichen Prozessabläufen und deren Umsetzung in standardisierte Abläufe gehören zu unserem täglichen Geschäft.
Sie arbeiten wie gewohnt in SAP. Im Hintergrund wird aus den relevanten Belegen wie Lieferschein und Faktura die Gelangensbestätigung generiert. Die Auswahlkriterien können über das Customizing kundenindividuell gesteuert werden. Eingehende Gelangensbestätigungen werden von Ihnen sofort im System abgelegt und archiviert. Zusätzlich werden die Gelangensbestätigungen zu den relevanten Belegen verknüpft und können über diese direkt aufgerufen werden. Im EU-Monitor haben Sie einen ganzheitlichen Überblick über die vorhandenen Nachweise und können fehlende Dokumente sofort erkennen und dementsprechend handeln, zum Beispiel eine erneute Versendung als Erinnerung an den Warenempfänger versenden. Somit sind Sie auf kommende Umsatzsteuerprüfungen bestens vorbereitet und können das Risiko fehlender Dokumente auf ein Minimum reduzieren.

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